Wenn Sie selbst sexualisierte Gewalt erlebt haben.
089 5595-335Zuhören, Hinschauen, Unterstützen.
Wir sind für Menschen da, die im Raum der Kirche sexualisierte Gewalt erlebt haben – und für alle, die sie verhindern wollen.
Mit kurzen Fragen zum passenden Bereich.
Wie können wir helfen?
Wählen Sie, was am ehesten passt. Sie können jederzeit zurück.
Nicht sicher, wer zuständig ist?
Wenn Sie einen Verdacht melden möchten.
089 5595-342Wenn Sie eine Anerkennungsleistung beantragen möchten.
089 5595-422Wenn Sie eine Schulung suchen oder ein Schutzkonzept erstellen.
089 5595-309Unser Team
Aktuelles
Interventionsschulungen 2027: die Termine stehen
Neue Termine in Augsburg, Rödelsee und Nürnberg. Die Anmeldung ist geöffnet.
Gesprächsführung für Ansprechpersonen: Bericht vom Seminar
Wie Ansprechpersonen schwierige Erstgespräche vorbereiten – Rückblick und Materialien zum Nachlesen.
Interventionsleitfaden ab Juli in gedruckter Fassung
Alle Kirchengemeinden, Einrichtungen und Dekanatsbezirke erhalten ein Exemplar. Weitere gibt es bei den Schulungen.
Newsletter der Fachstelle
Termine, Material und Neuigkeiten.
Meldungen blenden sich nach 6 Monaten aus
Unsere vier Fachbereiche
Wer ist wofür da?
Wenn Sie selbst sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Vertraulich, auf Wunsch anonym. Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein.
Wenn Sie einen Verdacht melden möchten.
Hilft bei der Einschätzung und leitet die Intervention ein. Sie können den Fall zuerst ohne Namen schildern.
Wenn Sie eine beantragen möchten.
Entscheidet, an keine Weisungen gebunden, über Leistungen in Anerkennung erlittenen Unrechts. Wichtig: Ein Antrag löst eine Meldung aus. [juristisch prüfen]
Wenn Sie eine Schulung suchen oder ein Schutzkonzept erstellen.
Schutzkonzepte, Schulungen und feste Ansprechpersonen in jeder Region.
Allgemeine Fragen: 089 5595-522 · fachstellesg
Haltung
„Menschen aus unserer Kirche haben andere, die bei uns Gemeinschaft, Trost oder Orientierung gesucht haben, ausgenutzt und erniedrigt. Das beschämt uns. Wir können Vergangenes nicht ungeschehen machen. Aber wir können es aufarbeiten.“
[Anlass, Datum] Entwurf – Freigabe erforderlich
„Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben in Würde und auf Achtung seiner körperlichen und geistlichen Selbstbestimmung. Kirche und Diakonie sollen sichere Orte sein. Daran arbeiten wir – gemeinsam mit Betroffenen, nicht über sie hinweg.“
[Anlass, Datum] Entwurf – Freigabe erforderlich
Beteiligung
Betroffene gestalten die Aufarbeitung mit.
Die Betroffenenvertretung arbeitet mit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) Verbund Bayern zusammen: Sie bringt die Perspektiven von Menschen ein, die im Raum der Landeskirche oder der Diakonie sexualisierte Gewalt erfahren haben, entsendet Mitglieder in die Kommission und ist Anlaufstelle für die Anliegen Betroffener. Wie Sie mitwirken können, steht auf der Seite der URAK.
Veranstaltungen & Schulungen mit freien Plätzen
Häufige Fragen
Was uns am häufigsten gefragt wird – bevor jemand zum ersten Mal Kontakt aufnimmt.
Ich weiß nicht, welche Stelle für mich zuständig ist. An wen wende ich mich?
Sie müssen das nicht wissen. Rufen Sie eine der Stellen an oder schreiben Sie der Zentrale – wir leiten Sie weiter. Zwei kurze Fragen im Wegweiser helfen ebenfalls, die passende Stelle zu finden.
Bleibt ein Gespräch vertraulich? Muss ich meinen Namen nennen?
Bei der Ansprechstelle für Betroffene gilt: Vertraulich, auf Wunsch anonym. Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein.
Für einen Antrag auf Anerkennungsleistungen braucht es dagegen Ihren Namen.
Es ist lange her. Kann ich mich trotzdem melden?
Ja. Es gibt keine Frist – weder für ein Gespräch noch für einen Antrag auf Anerkennungsleistungen. Viele Menschen, die sich bei uns melden, sprechen über Taten aus ihrer Kindheit oder Jugend.
Kostet die Beratung etwas?
Nein. Beratung, Begleitung und die Einschätzung eines Verdachts sind kostenfrei – für Betroffene, Angehörige und Mitarbeitende.
Ist die Fachstelle unabhängig von der Kirche?
Nein. Die Fachstelle ist eine Stelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und dem Landesbischof zugeordnet – nicht den Stellen, deren Handeln sie prüft. Wo Ihnen das wichtig ist, nennen wir Ihnen Stellen außerhalb der Landeskirche.
Inhalt geprüft am 15.09.2026
Sie bestimmen das Tempo.
Für ein Gespräch müssen Sie nichts beweisen und keinen Namen nennen. Sie können anrufen, schreiben – oder erst einmal nur lesen und später wiederkommen.
Ansprechstelle für Betroffene
Wenn Sie selbst sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Telefonsprechstunde Mo 10–11 Uhr, Di 17–18 Uhr · E-Mail jederzeit, Antwort werktags meist innerhalb von 48 Stunden
Meldestelle
Wenn Sie einen Verdacht melden möchten.
Mo und Mi 9:30–12 Uhr, Do 13–16 Uhr
Was nach Ihrem ersten Schritt passiert
-
Sie nehmen Kontakt auf.
Per Telefon, E-Mail, Formular – oder über eine Person Ihres Vertrauens. Sie müssen keinen Namen nennen – weder Ihren noch den der beschuldigten Person.
-
Wir hören zu.
Zuerst hören wir nur zu. Wie viel Sie erzählen, bestimmen Sie.
-
Ohne Ihre Zustimmung geht nichts weiter – mit einer Ausnahme.
Wenn Kinder oder Jugendliche unmittelbar gefährdet sein können, müssen wir handeln. Wenn es irgend möglich ist, sprechen wir vorher mit Ihnen – auch darüber, was mit Ihrem Namen geschieht. [juristisch prüfen]
-
Sie entscheiden, wie es weitergeht.
Beratung, Begleitung, ein Antrag auf Anerkennung – oder erst einmal nichts. Gespräche können Sie jederzeit unterbrechen oder beenden.
Zwei Wege – Sie wählen
Ansprechstelle für Betroffene
„Ich möchte erst einmal mit jemandem sprechen.“
- Vertraulich, auf Wunsch anonym.
- Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein.
- Hilfe beim Antrag auf Anerkennung
Meldestelle
„Ich möchte, dass die Kirche handelt.“
- Die Landeskirche wird tätig – nach dem
- Die beschuldigte Person erfährt in der Regel von den Vorwürfen.
- Sie werden über wichtige Schritte informiert.
- Sie können sich zu jedem Gespräch begleiten lassen. [juristisch prüfen]
Für Eltern, Angehörige, Freund*innen
Sie machen sich Sorgen um jemanden?
Sie müssen das nicht allein einordnen. Auch Angehörige dürfen sich beraten lassen – auf Wunsch ohne Namen.
Ruhig bleiben. Hat Ihnen jemand etwas erzählt: Glauben Sie ihm und hören Sie zu, ohne auszufragen. Haben Sie nur ein ungutes Gefühl: Notieren Sie, was Ihnen auffällt – mit Datum, ohne nachzuforschen.
Nichts über den Kopf hinweg. Ist die Person erwachsen, entscheidet sie, ob und wem etwas gesagt wird. Geht es um ein Kind oder eine*n Jugendliche*n, versprechen Sie keine Geheimhaltung – sagen Sie ehrlich: „Ich hole mir Rat, damit du geschützt bist.“
Nicht selbst ermitteln. Sprechen Sie die verdächtigte Person nicht selbst an.
Rat holen. Hat sich Ihnen jemand anvertraut und möchte Unterstützung, ist die Ansprechstelle richtig – vertraulich. Haben Sie einen Verdacht im kirchlichen Umfeld, hilft die Meldestelle beim Einschätzen – ein Anruf zur Klärung ist noch keine Meldung. Unsicher? Beide beraten auch Angehörige. Die Nummern stehen oben bei „Zwei Wege – Sie wählen“.
Was Sie von Ihrer Gemeinde oder Einrichtung erwarten dürfen
Jede Kirchengemeinde und jede Einrichtung der Landeskirche muss ein haben. Es beschreibt, wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Abhängigkeitsverhältnissen dort geschützt werden. Dazu gehören:
- Eine Risikoanalyse: Wo gibt es Situationen, in denen Grenzen leicht verletzt werden können – zum Beispiel auf Freizeiten, bei Übernachtungen oder in Einzelgesprächen?
- Ein Verhaltenskodex: Regeln für Nähe und Distanz, die alle Mitarbeitenden kennen und unterschreiben.
- Erweiterte Führungszeugnisse für alle, deren Aufgabe das nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts verlangt.
- Schulungen: Haupt- und Ehrenamtliche nehmen an einer Basisschulung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt teil.
- Ansprechpersonen vor Ort und ein Beschwerdeweg, den auch Kinder und Jugendliche verstehen.
- Ein Interventionsplan: Was bei einem Verdacht zu tun ist und wer zu informieren ist.
Sie dürfen im Pfarramt oder bei der Leitung der Einrichtung fragen, ob es ein Schutzkonzept gibt, und es sich zeigen lassen. Noch haben nicht alle Gemeinden ihr Schutzkonzept beschlossen. Wenn Ihnen das lieber ist, fragen Sie beim Fachbereich Prävention nach: praevention@elkb.de. [juristisch prüfen]
Ansprechpersonen vor Ort sind nicht die vertrauliche Ansprechstelle für Betroffene. Vertraulich sprechen können Sie mit der Ansprechstelle unter 089 5595-335.
Schreiben Sie uns – auch anonym
Manchmal ist Schreiben leichter als Sprechen. Nur Ihre Nachricht ist Pflicht.
- Ihre Nachricht geht nur an die Ansprechstelle.
- Kein Name, keine Adresse nötig.
- Antwort werktags meist innerhalb von 48 Stunden.
- Auf Wunsch rufen wir zurück – so, wie Sie es festlegen.
Ein Satz genügt.
Hilfe außerhalb der Landeskirche
Diese Stellen gehören nicht zur Landeskirche. Sie sind kostenfrei und auf Wunsch anonym. Bei jeder Stelle steht, wer sie trägt.
-
Krisendienst Bayern0800 655 3000
-
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch0800 22 55 530
-
WEISSER RING116 006
-
Fachberatungsstellen in Ihrer Nähehilfe-portal-missbrauch.de (öffnet in neuem Fenster)
- Kirchlich getragen, aber nicht Teil der Landeskirche:
-
TelefonSeelsorge0800 111 0 111
-
KuBuS / Zentrale Anlaufstelle.help0800 5040112
Anerkennungsleistungen
Die Landeskirche kann erlittenes Unrecht anerkennen – auch mit einer Geldleistung. Darüber entscheidet die Anerkennungskommission. Sie ist an keine Weisungen gebunden.
- Keine Beweise nötig. Ihr Antrag wird auf geprüft.
- Keine Frist. Auch wenn alles Jahrzehnte zurückliegt.
- Nicht allein. Sie stellen den Antrag selbst, mit einer Person Ihres Vertrauens oder mit Unterstützung der Ansprechstelle oder der Geschäftsstelle.
- Kein Termin nötig. Die Kommission entscheidet in der Regel nach Aktenlage. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Anliegen selbst vortragen.
Wichtig vorab: Ein Antrag braucht Ihren Namen und löst eine Meldung an die Meldestelle aus. Wenn Sie sich erst informieren möchten, sprechen Sie zuerst mit der Ansprechstelle. [juristisch prüfen]
Erste Dokumente
- PDFErstantrag
- PDFOrdnung für Anerkennungsverfahren
- PDFDatenschutzhinweise
Lieber auf Papier? Die Geschäftsstelle schickt Ihnen alles per Post: 089 5595-422
Beteiligung
Betroffene gestalten die Aufarbeitung mit.
Die Betroffenenvertretung arbeitet mit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) Verbund Bayern zusammen: Sie bringt die Perspektiven von Menschen ein, die im Raum der Landeskirche oder der Diakonie sexualisierte Gewalt erfahren haben, entsendet Mitglieder in die Kommission und ist Anlaufstelle für die Anliegen Betroffener. Wie Sie mitwirken können, steht auf der Seite der URAK.
Was Betroffene uns oft fragen
Die Tat liegt Jahrzehnte zurück – ist das noch wichtig?
Ja. Es gibt keine Frist – weder für ein Gespräch noch für einen Antrag auf Anerkennungsleistungen. Viele Menschen, die sich bei uns melden, sprechen über Taten aus ihrer Kindheit oder Jugend.
Die beschuldigte Person lebt nicht mehr – kann ich mich trotzdem melden?
Ja. Sie können mit der Ansprechstelle sprechen und einen Antrag auf Anerkennungsleistungen stellen. Die Anerkennung bezieht sich auf das Unrecht, das Sie im Verantwortungsbereich der Landeskirche erlitten haben – nicht auf ein Verfahren gegen eine Person. [juristisch prüfen]
Muss ich alles noch einmal erzählen?
Bei der Ansprechstelle bestimmen Sie, wie viel Sie erzählen. Für einen Antrag braucht die Kommission eine Schilderung – vorhandene Berichte können Sie beilegen. Kommt es zu einem Verfahren, kann es sein, dass Sie befragt werden. Zu jedem Gespräch können Sie jemanden mitbringen oder sich vertreten lassen.
Die beschuldigte Person arbeitet noch in der Kirche – muss die Ansprechstelle dann melden?
Sie können uns zuerst ganz ohne Namen schildern, was geschehen ist – auch ohne den Namen der beschuldigten Person. Erst wenn Kinder oder Jugendliche heute unmittelbar gefährdet sein können, müssen wir handeln. Wenn es irgend möglich ist, sprechen wir vorher mit Ihnen – auch darüber, was mit Ihrem Namen geschieht. [juristisch prüfen]
Was kostet das, und gibt es Hilfe bei einer Therapie?
Beratung, Begleitung und das Anerkennungsverfahren sind für Sie kostenfrei. Die Ansprechstelle vermittelt auf Wunsch an externe Beratung, Therapie oder – wenn Sie das möchten – Seelsorge.
Inhalt geprüft am 15.09.2026
Anerkennungsleistungen
Erlittenes Unrecht lässt sich nicht wiedergutmachen. Die Landeskirche kann es aber anerkennen – auch mit Geld.
Geschäftsstelle der Anerkennungskommission
Wenn Sie eine Anerkennungsleistung beantragen möchten.
anerkennungskommission@
Mo und Di 10–12 Uhr, Mi 14–16 Uhr · Ansprechpartnerin: Ira Kloska
Gut zu wissen: Auch die Geschäftsstelle muss melden, wenn sie von einem konkreten Fall erfährt. Allgemeine Fragen können Sie ohne Namen stellen. [juristisch prüfen]
Erst vertraulich sprechen? Ansprechstelle 089 5595-335
Das Wichtigste vorab
Für einen Antrag brauchen wir Ihren Namen. Ein Antrag löst eine Meldung an die Meldestelle aus. Die Landeskirche prüft dann, ob sie gegen die beschuldigte Person vorgeht. Daraus kann ein Disziplinarverfahren folgen, je nach Fall auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die Meldestelle kann Sie dazu ansprechen. [juristisch prüfen]
Wenn Sie sich erst informieren möchten, ohne dass etwas ausgelöst wird: Ansprechstelle für Betroffene, 089 5595-335.
Keine Beweise nötig
Ihr Antrag wird auf geprüft.
Keine Frist
Auch wenn alles Jahrzehnte zurückliegt.
An keine Weisungen gebunden
Die Kommission entscheidet selbst. Ihre Mitglieder beruft der Landeskirchenrat im Einvernehmen mit dem Diakonischen Rat.
So läuft es ab
-
Sie stellen den Antrag.
Allein, mit einer Person Ihres Vertrauens oder mit Unterstützung der Ansprechstelle oder der Geschäftsstelle.
-
Die Geschäftsstelle bereitet vor.
Sie bereitet Ihren Antrag für die Kommission auf und hält Sie auf dem Laufenden.
-
Die Kommission entscheidet.
In der Regel nach Aktenlage – Sie müssen nicht erscheinen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Anliegen selbst vortragen, begleitet oder vertreten.
-
Ein Gespräch, wenn Sie möchten.
Wird eine Leistung gewährt, können Sie mit einem Mitglied der Kommission oder mit einer Regionalbischöfin oder einem Regionalbischof sprechen.
Fragen zum Verfahren
Wer entscheidet? Die Kommission
Die Anerkennungskommission ist an keine Weisungen gebunden, ihre Beratungen sind nicht öffentlich. Wer die Kommission beruft und wie sie besetzt ist, steht auf ihrer Seite.
Höhe der Leistung und Steuern
Die Leistung hat zwei Teile. Der individuelle Teil orientiert sich an Entscheidungen deutscher Zivilgerichte in vergleichbaren Fällen. Bei Sexualstraftaten kommt eine Pauschale von 15.000 € hinzu. [juristisch prüfen]
Steuerrechtlich gilt die Leistung als Schenkung und ist von der Schenkungssteuer befreit. Auf Bürgergeld oder Grundsicherung wird sie nicht angerechnet. [juristisch prüfen]
Frühere Entscheidungen: Aufstockung und Gegenvorstellung
Haben Sie früher schon eine Leistung erhalten, gibt Ihnen die Ordnung vom 1. Januar 2026 zwei Möglichkeiten.
: War die Tat eine Sexualstraftat, wird Ihre Leistung ohne erneute Prüfung auf 15.000 € aufgestockt. [juristisch prüfen]
Gegenvorstellung: Ihr Antrag wird nach den neuen Regeln vollständig neu geprüft.
Auch dieser Antrag löst eine Meldung aus, falls das noch nicht geschehen ist. Das Formular finden Sie unter Dokumente.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind
Sie können die Entscheidung innerhalb von sechs Monaten überprüfen lassen. Bleibt es dabei, kann die überregionale Koordinierungskommission eingeschaltet werden. Ihr gehören Vorsitzende anderer Anerkennungskommissionen an. [juristisch prüfen]
Die Geschäftsstelle erklärt Ihnen, wie Sie dabei vorgehen.
Was geschieht mit meinen Daten?
Mit einem Antrag erhält auch die Meldestelle Ihre Angaben. [juristisch prüfen]
Wer Ihre Angaben sonst erhält und wie lange sie gespeichert werden, steht in den Datenschutzhinweisen. Kurzfassung mit dem Datenschutz abstimmen
Unabhängig von der Kirche können Sie staatliche Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) beantragen. Beratung gibt es zum Beispiel beim WEISSER RING. [juristisch prüfen]
Inhalt geprüft am 15.09.2026
Schulung, Schutzkonzept, Verdachtsfall.
Für alle, die haupt- oder ehrenamtlich in Gemeinde, Dekanat oder Einrichtung arbeiten – was Sie brauchen, an einem Ort.
Meldestelle
Wenn Sie einen Verdacht melden möchten.
Mo und Mi 9:30–12 Uhr, Do 13–16 Uhr
Prävention
Wenn Sie eine Schulung suchen oder ein Schutzkonzept erstellen.
Feste Ansprechpersonen je Kirchenkreis
Verdachtsfall
Sie haben einen Verdacht? So gehen Sie vor.
-
Wahrnehmung festhalten.
Schreiben Sie auf, was Sie gesehen oder gehört haben – wörtlich und mit Datum. Bewerten müssen Sie nichts. Nicht selbst ermitteln: Fragen Sie das Kind nicht aus, sprechen Sie die verdächtigte Person nicht an.
-
Meldestelle anrufen.
Auch wenn Sie unsicher sind. Sie können den Fall zuerst ohne Namen schildern.
-
Gemeinsam einschätzen.
Die Meldestelle klärt mit Ihnen, was zu tun ist. Sie tragen das nicht allein.
-
Intervention.
Erhärtet sich der Verdacht, greift der . Der Schutz der Betroffenen hat Vorrang.
Die Meldepflicht
Erscheint es plausibel, dass sexualisierte Gewalt vorliegt, müssen Sie das der Meldestelle mitteilen. Die Meldepflicht gilt für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende von Landeskirche und Diakonie. [juristisch prüfen]
Ob dieser Punkt erreicht ist, müssen Sie nicht allein entscheiden.
Die vertrauliche Beratung der Ansprechstelle für Betroffene ist von der Meldepflicht ausgenommen – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein. Was Sie in Seelsorge oder Beichte erfahren, bleibt geschützt – lassen Sie sich trotzdem ohne Namen von der Meldestelle beraten. [juristisch prüfen]
Für diakonische Einrichtungen ist die Meldestelle der Diakonie Bayern zuständig, für evangelische Schulen und Internate die Schulstiftung ESSBAY. [juristisch prüfen]
Den vollständigen Interventionsleitfaden finden Sie im Intranet (mit ELKB-Login).
Häufigste Aufgaben
Was möchten Sie erledigen?
Führungszeugnis
Brauche ich ein erweitertes Führungszeugnis?
Der Führungszeugnis-Check klärt das in wenigen Fragen – nach dem Prüfschema der Landeskirche, mit Begründung. Entscheiden muss Ihr Träger.
Hauptberufliche
Wer mit Kindern und Jugendlichen, mit Menschen mit Behinderungen oder in der Seelsorge arbeitet: immer – zu Beginn und spätestens alle fünf Jahre wieder.
Neben- und Ehrenamtliche
Je nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts. Der Check fragt das Schritt für Schritt ab – zum Beispiel Übernachtungen, Pflege oder Einzelkontakte.
Beantragen
Bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts, mit einer Bestätigung Ihres Trägers. Für Ehrenamtliche auf Antrag gebührenfrei; bei der Vorlage höchstens drei Monate alt.
Wer ist in Ihrer Region für Prävention zuständig?
Wählen Sie Ihren Kirchenkreis. Sie sehen, wer aus dem Fachbereich Prävention für Sie zuständig ist und wann das nächste Netzwerktreffen ist.
Allein mit dem Thema in Ihrer Gemeinde? Im Austausch-Verteiler vernetzen sich Haupt- und Ehrenamtliche aus Ihrer Region. Eintragen per E-Mail an praevention@elkb.de.
Häufige Fragen
Gilt eine Schulung aus einer anderen Landeskirche?
In der Regel ja, wenn Umfang und Inhalte vergleichbar sind. Schicken Sie uns die Bescheinigung. Wir prüfen sie und bestätigen die Anerkennung schriftlich.
Was gilt, wenn ich im Seelsorgegespräch davon erfahre?
Was Ihnen in Seelsorge oder Beichte anvertraut wird, bleibt geschützt. Sie müssen es nicht allein tragen: Lassen Sie sich ohne Namen von der Meldestelle beraten. Gemeinsam klären Sie, was Sie tun können, ohne das Geheimnis zu brechen. [juristisch prüfen]
Kann ich anonym melden?
Sie können den Fall zuerst ohne Namen schildern und sich beraten lassen. Damit die Landeskirche handeln kann, braucht eine förmliche Meldung aber nachvollziehbare Angaben. [juristisch prüfen]
Was geschieht, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt?
Auch das gehört zum Verfahren. Für beschuldigte Personen gibt es einen geregelten Weg der Rehabilitation und Rückkehr. Wer einen Verdacht in gutem Glauben mitgeteilt hat, hat richtig gehandelt. [juristisch prüfen]
Inhalt geprüft am 15.09.2026
Veranstaltungen und Schulungen
Basisschulung, Einführungsseminare, Netzwerktreffen und weitere Veranstaltungen. Anmeldung direkt am Termin – ohne Konto.
Welche Schulung passt zu mir?
Zwei kurze Fragen – dann sehen Sie das passende Format und die nächsten Termine.
Alle Termine
Neu dabei? Der Einstieg für alle Haupt- und Ehrenamtlichen mit Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen ist die Basisschulung.Wer braucht welche Schulung?Nur Basisschulungen zeigen
So melden Sie sich an: Termin wählen, „Anmelden“ klicken, Bestätigung per E-Mail. Ausgebucht? Dann kommen Sie auf die Warteliste.
Für diesen Filter gibt es gerade keine Termine. Wir schicken Ihnen neue Termine – oder wir kommen zu Ihnen.
Die Formate kurz
Welche Schulung Sie brauchen, hängt davon ab, ob Sie bei Ihrer Aufgabe Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen haben und ob Sie Leitungsverantwortung tragen. In jeder Zeile steht, für wen das Format gedacht ist.
Sensibilisierung – für alle ohne Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen – beruflich, neben- oder ehrenamtlich – mind. 1,5 Stunden – vor Ort organisiert
Wer sie braucht: Beschäftigte sowie Ehren- und Nebenamtliche, die bei ihrer Aufgabe keinen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen haben – zum Beispiel Verwaltungskräfte ohne Eins-zu-eins-Kontakt, Reinigungskräfte, eventuell Gemeindebriefausträger*innen.
Inhalte: Sensibilisierung für das Thema, was sexualisierte Gewalt ist, , Nähe und Distanz, Verhaltenskodex, Beschäftigtenschutz.
Organisiert von Gemeinde, Dekanat oder Einrichtung. Es schulen geschultes pädagogisches Personal vor Ort, Multiplikator*innen oder regionale, unabhängige Fachstellen.
Basisschulung Prävention (früher „Beauftragten-Basisschulung“) – für alle, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich mit Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen arbeiten, und für Leitungspersonen – halbtags, meist online – kostenfrei – alle fünf Jahre wiederholen
Der Einstieg für alle, die mit Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen arbeiten – ehrenamtlich wie hauptamtlich. Vorkenntnisse sind nicht nötig.
Wer sie braucht: Leitungspersonen sowie Beschäftigte, Ehren- und Nebenamtliche mit Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen – zum Beispiel Pfarrer*innen, Gemeindereferent*innen, Mitarbeitende in Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft, Gruppenleiter*innen von Kinder- und Jugendgruppen, Lektor*innen, Hausmeister*innen, Mesner*innen, Pfarramtssekretär*innen, Kirchenvorstände, Kirchenmusiker*innen, Freiwilligendienstleistende und Konfihelfer*innen.
Inhalte: Formen sexualisierter Gewalt, , eigene Haltung, Handlungsschritte bei Beobachtungen, Verhaltenskodex.
Kurz gefragt
- Ist sie Pflicht für mich?
- Hauptberufliche besuchen sie im ersten Dienstjahr, wenn sie noch kein aktuelles Zertifikat haben. Bei Ehrenamtlichen kommt es auf Art, Intensität und Dauer der Tätigkeit an – das legt Ihr Träger in seinem Schutzkonzept fest. [juristisch prüfen]
- Bekomme ich eine Bescheinigung?
- Ja, ein Zertifikat mit den behandelten Themen. Als Nachweis gilt es fünf Jahre.
- Wie lange gilt sie?
- Die Basisschulung soll alle fünf Jahre wiederholt werden.
- Was brauche ich für die Online-Teilnahme?
- Den Zugangslink bekommen Sie mit der Bestätigung per E-Mail.
Basisschulung mit speziellem Schwerpunkt – für Seelsorge, Kirchenmusik, Kirche mit Kindern und Religionsunterricht – 3 Stunden
Wer sie braucht: Mitarbeitende in Seelsorge, Kirchenmusik, Kirche mit Kindern und Religionsunterricht – zum Beispiel Religionslehrer*innen, Pfarrer*innen, Gemeindediakon*innen, Gruppenleiter*innen von Kinder- und Jugendgruppen, Kirchenmusiker*innen mit Chorleitung oder Musikunterricht und Personen mit Seelsorgeauftrag.
Inhalte wie in der Basisschulung – Sensibilisierung, was sexualisierte Gewalt ist, Täterstrategien, Umgang mit Betroffenen, Nähe und Distanz, Grundlagen von Intervention und Prävention, erweitertes Führungszeugnis, Verhaltenskodex – und dazu thematische Schwerpunkte.
Organisiert vom jeweiligen Fachbereich in Absprache mit dem Team Prävention der Fachstelle; es schulen Multiplikator*innen mit speziellen Kenntnissen.
Interventionsschulung – Pflicht für Leitungsverantwortliche – ganztags, vor Ort – 85 €
So wenden Sie den sicher und betroffenenorientiert an – mit Fallarbeit.
Für Einrichtungsleitungen, Dekan*innen, Präventionsbeauftragte und ihre Stellvertretungen. [juristisch prüfen] 9–17 Uhr in wechselnden Tagungshäusern, 85 € inklusive Verpflegung.
Wer sie braucht: die Leitungsebene der Institution und hauptberufliche Mitarbeitende mit leitender (Personal-)Verantwortung – zum Beispiel geschäftsführende Pfarrer*innen, Dekan*innen, Einrichtungsleiter*innen, Abteilungsleiter*innen sowie Leiter*innen von Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten. Freiwillig: weitere Mitglieder des Interventionsteams und Präventionsbeauftragte.
Einführung für Ansprechpersonen – für neu Benannte – 3,5 Stunden, online – kostenfrei
Für neu benannte in Gemeinde, Dekanat oder Einrichtung. Das Seminar klärt Ihre Rolle: Was gehört dazu, was nicht – und wo sind die Grenzen der eigenen Zuständigkeit?
Für diakonische Einrichtungen gibt es eigene Termine.
Einführung für Präventionsbeauftragte – für neu Beauftragte – zwei Tage, vor Ort
Bereitet auf Ihre Aufgabe vor: Schutzkonzepte aufbauen, Teams begleiten, mit Widerständen umgehen – mit Netzwerktreffen im Anschluss.
Für neu benannte Präventionsbeauftragte in Dekanaten und Einrichtungen. Zwei Tage mit Übernachtung im Tagungshaus.
Multiplikator*innenausbildung – für alle, die selbst Basisschulungen geben möchten – zweiteilig, vor Ort
Die zweiteilige Ausbildung für alle, die selbst Basisschulungen geben möchten. Sie baut auf der Einführung für Präventionsbeauftragte auf. Beide Teile gehören zusammen.
Workshop Schutzkonzept – freiwillig – für Mitglieder und Leitung der AG Schutzkonzept – 2,5 Stunden – auf Anfrage
Wer ihn braucht: Mitglieder und Leitung der AG Schutzkonzept – zum Beispiel Kirchenvorsteher*innen, hauptamtliche Mitarbeitende in Gemeinden, Dekanaten und Einrichtungen, Fachberatungsstellen, Personen mit besonderer Expertise (Öffentlichkeitsarbeit, Trauma, Mitarbeitendenvertretung) und Personen mit Kontakt zu den Zielgruppen (Kinder, Jugend, Senior*innen, Besuchsdienst, Kirchenmusik). Die Teilnahme ist freiwillig.
Inhalte: Grundlagen und Ziele eines Schutzkonzepts, Anleitung zur Erstellung, Bausteine des Schutzkonzepts, Risiko- und Potenzialanalyse.
Organisiert auf Anfrage oder vom Team Prävention der Fachstelle.
Teilnehmende brauchen keine Schulung. Wer zum Beispiel im Chor singt, an einer Freizeit oder Jugendgruppe teilnimmt oder den Gottesdienst besucht, ist nicht Mitarbeiter*in und zu keiner Schulung verpflichtet. Für diese Gruppen und Kreise braucht es aber eine eigene, pädagogische Auseinandersetzung mit dem Thema – dafür wird es eigenes Material geben.
Außerdem in der Liste:NetzwerktreffenThemenangebote
Material und Wissen
Handbuch, Vorlagen und Anträge zum Herunterladen – und Hintergrundwissen zu den wichtigsten Themen.
Downloads
Dazu haben wir noch nichts. Schreiben Sie uns, was Ihnen fehlt: praevention@elkb.de
Themen
Begriffe A–Z
Häufige Fragen
Inhalt geprüft am 15.09.2026
Zuhören, Hinschauen, Unterstützen.
Seit 2019 arbeiten hier vier Fachbereiche zusammen. Die Fachstelle ist dem Landesbischof zugeordnet – nicht den Stellen, deren Handeln sie prüft.
Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt
Landeskirchenamt, Katharina-von-Bora-Str. 7–13, 80333 München
Leitung: Martina Frohmader · Assistenz: Guiseppina Alongi
Verantwortung
Leitung der Fachstelle
Sie verantwortet die Arbeit der vier Fachbereiche, vertritt die Fachstelle gegenüber der Kirchenleitung und in den bundesweiten Gremien von EKD und Diakonie.
-
Zugeordnet dem Landesbischof
Die Fachstelle ist der angegliedert und dem Landesbischof zugeordnet – nicht den Stellen, deren Handeln sie prüft. Das schafft Abstand zu den Entscheidungswegen, bei gleichzeitiger Nähe zur Kirchenleitung.
-
Auftrag
Die Fachstelle bündelt seit 2019 alle fachlichen und organisatorischen Fragen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt: Hilfe für Betroffene, Intervention, Anerkennung, Aufarbeitung und Prävention.
-
Grenzen der Unabhängigkeit
Die Fachstelle ist Teil der Landeskirche, nicht extern. Wo das für Sie eine Rolle spielt, sagen wir es – und nennen Stellen außerhalb der Landeskirche.Wie unabhängig sind wir?
Die vier Fachbereiche
Ansprechstelle für Betroffene
Wenn Sie selbst sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Meldestelle
Wenn Sie einen Verdacht melden möchten.
Anerkennungskommission
Wenn Sie eine Anerkennungsleistung beantragen möchten.
Prävention
Wenn Sie eine Schulung suchen oder ein Schutzkonzept erstellen.
Querschnittsaufgabe aller Fachbereiche
Aufarbeitung
Übergriffe dürfen sich nicht wiederholen. Dafür muss benannt werden, was geschehen ist – und welche Strukturen es möglich gemacht haben. Aufarbeitung ist keine Aufgabe eines einzelnen Bereichs: Alle vier Fachbereiche tragen dazu bei.
-
Alle Fachbereiche wirken mit
Die Ansprechstelle bringt die Erfahrungen Betroffener ein, die Meldestelle die Erkenntnisse aus Verdachtsfällen, die Anerkennungskommission aus den Verfahren – und die Prävention trägt, was daraus folgt, in Schulungen und Schutzkonzepte.
-
Systematisch und transparent
Untersucht werden das Vorgehen der Täter und Täterinnen ebenso wie strukturelle Bedingungen.
-
Ohne Betroffene nicht möglich
Ihre Sichtweisen sind unabdingbar. Jeder Prozess wird neu betrachtet.
-
Rückfluss in die Praxis
Die Erkenntnisse fließen über den Fachbereich Prävention in alle Arbeitsbereiche zurück.
Die ForuM-Studie
Der Forschungsverbund hat evangelische Strukturen und systemische Bedingungen untersucht, die Gewalt und Machtmissbrauch begünstigen – in sechs Teilprojekten, unter anderem zu den Perspektiven Betroffener.
Redaktionshinweis nur im Mockup
Die bisherige Aufarbeitungsseite kündigt erste Ergebnisse noch „im Herbst 2023“ an. Die Studie ist seit Januar 2024 veröffentlicht – beim Umzug aktualisieren.
Wie unabhängig sind wir?
Die Fachstelle ist eine Stelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Sie arbeitet innerhalb der Kirche – nicht als externe Einrichtung. Organisatorisch ist sie der Stabsstelle für Chancengerechtigkeit angegliedert und dem Landesbischof zugeordnet. Den Abteilungen, die Personal- und Disziplinarverfahren führen, ist sie nicht unterstellt. [juristisch prüfen]
Von der Kirchenleitung ist die Fachstelle damit nicht unabhängig. Das sagen wir offen, weil es für Ihre Entscheidung wichtig sein kann, an wen Sie sich wenden. Wer lieber mit einer Stelle ohne kirchlichen Träger sprechen möchte, findet diese unter Hilfe außerhalb der Landeskirche.
Über Anerkennungsleistungen entscheidet nicht die Fachstelle, sondern die Anerkennungskommission. Sie ist an keine Weisungen gebunden; ihre Mitglieder beruft der Landeskirchenrat im Einvernehmen mit dem Diakonischen Rat.
Die unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Landeskirche und Diakonie liegt bei der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) Verbund Bayern, an der Betroffene beteiligt sind. Mehr dazu unter Beteiligung.
Zeitleiste
Wie es dazu kam
Die Fachstelle ist nicht aus dem Nichts entstanden. Diese Schritte gingen voraus.
- 2011
Konferenz PIH-K nimmt die Arbeit auf
Fachleute aus den Ansprech-, Fach- und Meldestellen aller Landeskirchen und der Diakonie stimmen sich ab, damit im komplexen System der evangelischen Kirche einheitlich und professionell vorgegangen wird.
- 2012
Erste Vereinbarung der EKD mit der UBSKM
Die Vereinbarung mit der klärt die Rolle der EKD beim Schutz vor sexualisierter Gewalt.
- 2013
Das Ergänzende Hilfesystem startet
EKD und Diakonie beteiligen sich am Fonds des Bundes. Betroffene können Sachleistungen beantragen, um Folgen zu mildern.
- 2015
Die ELKB richtet die „Unabhängige Kommission“ ein
Heute heißt sie Anerkennungskommission. Betroffene können eine Leistung beantragen, die einem Schmerzensgeld vergleichbar ist.
- 2016
Zweite Vereinbarung mit der UBSKM
Sie beschreibt die Handlungsfelder der EKD und ein gemeinsames Verständnis von Schutzkonzepten.
- 2019
Die Fachstelle wird eingerichtet
Die ELKB bündelt die fachlichen und organisatorischen Fragen in einer eigenen Stelle – angegliedert an die Stabsstelle für Chancengerechtigkeit, zugeordnet dem Landesbischof.
- 2020
Das Präventionsgesetz der ELKB tritt in Kraft
Seit 1. Dezember 2020 gelten Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung verbindlich für alle Träger, Einrichtungen und Dienste.
- 2024
Die ForuM-Studie wird veröffentlicht
Im Januar 2024 legt der Forschungsverbund seine Ergebnisse vor. Sie sind die Grundlage für die weitere Aufarbeitung in Kirche und Diakonie.
- 2026
Neue Anerkennungsordnung, gedruckter Interventionsleitfaden
Seit Januar gilt die neue Ordnung für Anerkennungsverfahren. Seit Juli liegt der Interventionsleitfaden gedruckt vor.
Bitte prüfen und fortschreiben nur im Mockup
Die bisherige Zeitleiste endet 2016 und verbirgt weitere Einträge hinter „Mehr anzeigen“. Die Punkte ab 2019 sind ergänzt – bitte mit den Unterlagen abgleichen und um die Schritte seit 2024 erweitern.
Auf welcher Grundlage wir arbeiten
Gewaltschutzrichtlinie
In einem Satz: Der gemeinsame Rahmen von EKD und Diakonie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt – die Grundlage für die landeskirchlichen Regelungen. [juristisch prüfen]
Präventionsgesetz
In einem Satz: Regelt Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung.
Ordnung für Anerkennungsverfahren
In einem Satz: Wie Anträge geprüft und Leistungen bemessen werden.
Rahmenschutzkonzept
In einem Satz: Was jedes Schutzkonzept vor Ort enthalten muss.
Interventionsleitfaden
In einem Satz: Was bei einem Verdacht zu tun ist.
Link Rechtssammlung und Änderungsstand
Für Mitarbeitende, Gremien und Synodale: weitere Unterlagen im .
Vernetzung
Wir sind nicht allein zuständig
Für manche Einrichtungen ist eine andere Meldestelle zuständig. Damit Sie nicht bei uns landen und weitergeschickt werden:
Diakonie Bayern
Für Einrichtungen und Dienste der Diakonie ist die Meldestelle der Diakonie Bayern zuständig – außer für Kitas einer Kirchengemeinde: Dafür ist die Meldestelle der Landeskirche zuständig. [juristisch prüfen]
0911 9354-442Schulstiftung ESSBAY
Für evangelische Schulen und Internate in Bayern.
0911 244 11 13Hilfe außerhalb der Landeskirche
Inhalt geprüft am 15.09.2026
Ansprechstelle für Betroffene
Sind Sie selbst betroffen von sexualisierter Gewalt oder Grenzverletzungen im Bereich der Kirche? Möglicherweise liegen die Taten viele Jahre zurück. Wir sind ein vertrauliches Gegenüber für eine erste Orientierung.
Ansprechstelle für Betroffene
Wenn Sie selbst sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Telefonsprechstunde Montag 10–11 Uhr und Dienstag 17–18 Uhr. Per E-Mail jederzeit erreichbar, Antwort werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Außerhalb der Sprechzeiten: Krisendienst Bayern 0800 655 3000, rund um die Uhr.
Aufgaben und Grundsätze
Was wir tun
- Erstkontakt und
Wir hören zu, bieten bei Bedarf mehrere Gespräche an und überlegen gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte möglich sind.
- Information und Einordnung
Sie erfahren, welche rechtlichen und praktischen Wege es gibt – ohne dass Sie sich für einen entscheiden müssen.
- Vermittlung und Begleitung
Auf Wunsch vermitteln wir an Therapie, Seelsorge oder externe Beratung und begleiten Sie zu Terminen.
- Unterstützung beim Antrag
Wenn Sie beantragen möchten, helfen wir beim Ausfüllen.
Unser Grundsatz
Vertraulich, auf Wunsch anonym. Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein.
Die Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. [juristisch prüfen]
Menschen
Ihr Kontakt in der Ansprechstelle
Wenn Sie keinen Kontakt zur Kirche wünschen
Ohne kirchliche Anbindung beraten das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530 und der Krisendienst Bayern unter 0800 655 3000. KuBuS, die Anlaufstelle für Betroffene in evangelischer Kirche und Diakonie, berät kostenlos und anonym unter 0800 5040112 – von EKD und Diakonie finanziert, extern betrieben. prüfen Weitere Stellen ohne kirchliche Anbindung finden Sie im Bereich für Betroffene.
Häufige Fragen
Was uns oft gefragt wird
Muss ich meinen Namen nennen?
Nein. Sie können anonym anrufen oder schreiben. Wir brauchen einen Namen erst, wenn Sie einen Antrag stellen möchten – und auch dann entscheiden Sie das.
Wird meine Meldung automatisch weitergegeben?
Nein. Vertraulich, auf Wunsch anonym. Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein. Das sagen wir Ihnen im Gespräch.
Was, wenn die Tat lange zurückliegt?
Es gibt keine Frist. Ein großer Teil der Menschen, die sich bei uns melden, spricht über Erfahrungen aus Kindheit oder Jugend.
Kann ich jemanden mitbringen?
Ja, zu jedem Gespräch. Sie können sich auch von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. [juristisch prüfen]
Wie lange dauert es bis zu einer Antwort?
Auf E-Mails antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Auf Wunsch rufen wir zurück, auch mit unterdrückter Nummer.
Ich möchte keinen Kontakt zu einer kirchlichen Stelle.
Das ist in Ordnung. Auf der Seite für Betroffene finden Sie Anlaufstellen außerhalb der Landeskirche – darunter den Krisendienst Bayern unter 0800 655 3000 und KuBuS unter 0800 5040112, kirchlich getragen, aber nicht Teil der Landeskirche.
Weitere Fragen von Betroffenen
Inhalt geprüft am 15.09.2026
Meldestelle
Intervention greift ein, wenn sexualisierte Gewalt geschehen ist: überlegt, planvoll und professionell. Betroffene sind zu schützen, Beschuldigte zur Verantwortung zu ziehen – und das Umfeld gehört einbezogen.
Meldestelle
Wenn Sie einen Verdacht melden möchten.
Telefonisch in der Regel Mo und Mi 9:30–12 Uhr, Do 13–16 Uhr
Bei akuter Gefahr für ein Kind: Polizei 110.
Aufgaben und Grundsätze
Was wir tun
- Beratung bei Verdachtsfällen
Wir nehmen Ihre Wahrnehmung ernst, hören zu und unterstützen bei der Einschätzung der Verdachtsmomente und den nächsten Schritten.
- Aufnahme und Weitergabe von Meldungen
Wir dokumentieren die Meldung und leiten das weitere Verfahren ein.
- Kriseninterventionspläne
Wir unterstützen beim Aufbau von Interventionsplänen auf allen Ebenen der Landeskirche.
- Begleitung der Aufarbeitung
Aus jedem Fall entstehen Erkenntnisse, die über die Prävention in die Arbeit zurückfließen.
Die Meldepflicht
Erhärten sich Verdachtsmomente – erscheint es also plausibel, dass sexualisierte Gewalt vorliegt –, haben Mitarbeitende der Landeskirche und der Diakonie Bayern die Pflicht, dies der Meldestelle mitzuteilen. [juristisch prüfen]
Vor allem Leitungsverantwortlichen bietet die Meldestelle fachliche Unterstützung bei dieser Einschätzung.
Ein Anruf zur Klärung ist noch keine Meldung – Sie können den Fall zuerst ohne Namen schildern. Sie müssen sich nicht sicher sein, um mit uns zu sprechen.
Menschen
Ihr Kontakt in der Meldestelle
Für Betroffene, die noch unsicher sind
Wenn Sie erst einmal vertraulich sprechen möchten, ohne dass eine Meldung erfolgt, ist die Ansprechstelle für Betroffene die richtige Adresse: 089 5595-335.
Der Grundsatz der Ansprechstelle: „Vertraulich, auf Wunsch anonym. Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein.“
Häufige Fragen
Was uns oft gefragt wird
Ich bin unsicher – soll ich trotzdem anrufen?
Ja. Ein Anruf zur Klärung ist noch keine Meldung und löst kein Verfahren aus – Sie können den Fall zuerst ohne Namen schildern. Gerade Leitungsverantwortliche unterstützen wir bei der Einschätzung.
Wann greift die Meldepflicht?
Wenn sich Verdachtsmomente erhärten – wenn es also plausibel erscheint, dass sexualisierte Gewalt vorliegt. Ob dieser Punkt erreicht ist, müssen Sie nicht allein entscheiden. [juristisch prüfen]
Was passiert nach einer Meldung?
Es greift der : Schutz der Betroffenen, Umgang mit der beschuldigten Person, Einbeziehung des Umfelds. Die Melde- und Fachstelle begleitet den gesamten Prozess. [juristisch prüfen]
Kann ich anonym melden?
Sie können anonym anrufen und sich beraten lassen. Für eine förmliche Meldung brauchen wir jedoch nachvollziehbare Angaben, damit die Landeskirche handeln kann. [juristisch prüfen]
Wer ist zuständig, wenn es nicht die ELKB ist?
Für Einrichtungen der Diakonie Bayern deren eigene Meldestelle (0911 9354-442), für evangelische Schulen die Schulstiftung ESSBAY (0911 244 11 13). Ausgenommen ist der Kita-Bereich, für den wir zuständig sind. [juristisch prüfen]
Was, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt?
Auch das gehört zum Verfahren. Für beschuldigte Personen gibt es einen geregelten Weg der Rehabilitation und Rückkehr. [juristisch prüfen]
Inhalt geprüft am 15.09.2026
Anerkennungskommission
Seit 2015 können Betroffene eine finanzielle Leistung beantragen. Sie soll das Unrecht wahrnehmen, anerkennen und mildern, das Menschen im Verantwortungsbereich von Kirche und Diakonie angetan wurde.
Geschäftsstelle der Anerkennungskommission
Wenn Sie eine Anerkennungsleistung beantragen möchten.
anerkennungskommission
Telefonisch in der Regel Montag und Dienstag 10–12 Uhr sowie Mittwoch 14–16 Uhr.
Aufgaben und Grundsätze
Was die Geschäftsstelle tut
- Beratung zum Antragsverfahren
Wir erklären den Ablauf, schicken Formulare per Post oder E-Mail und unterstützen beim Ausfüllen.
- Vorbereitung der Entscheidung
Wir bereiten Ihren Antrag für die Kommission auf. Entschieden wird nach Aktenlage, meist ohne dass Sie erscheinen müssen.
- Begleitung nach der Entscheidung
Wird eine Leistung gewährt, können Sie ein persönliches Gespräch mit einem Kommissionsmitglied, einer Regionalbischöfin oder einem Regionalbischof führen.
- und Gegenvorstellung
Auch frühere Entscheidungen können nach der Ordnung von 2026 neu geprüft werden. [juristisch prüfen]
Wichtig zu wissen
Die Geschäftsstelle und die Kommissionsmitglieder unterliegen der allgemeinen . Ein Antrag führt zu einer Meldung an die zuständige Meldestelle; daraus können Interventions- oder Disziplinarverfahren sowie Ermittlungen folgen. [juristisch prüfen]
Wenn Sie sich vertraulich informieren möchten, ohne dass eine Meldung erfolgt, wenden Sie sich zuerst an die Ansprechstelle für Betroffene.
Die Kommission wird vom Landeskirchenrat im Einvernehmen mit dem Diakonischen Rat berufen und ist an keine Weisungen gebunden. Sie verfügt über psychologischen, juristischen und theologischen Sachverstand. Zusammensetzung nach Funktion ergänzen
Menschen
Ihr Kontakt in der Geschäftsstelle
Sie haben früher schon eine Leistung erhalten?
Nach der Ordnung vom 1. Januar 2026 stehen Ihnen zwei neue Rechte zu: eine Aufstockung auf 15.000 € bei Sexualstraftaten und eine vollständige Neuprüfung durch Gegenvorstellung. [juristisch prüfen]
Häufige Fragen
Was uns oft gefragt wird
Löst mein Antrag eine Meldung aus?
Ja. Geschäftsstelle und Kommissionsmitglieder unterliegen der allgemeinen Meldepflicht. Wenn Sie sich zunächst informieren möchten, ohne dass eine Meldung erfolgt, wenden Sie sich an die Ansprechstelle. [juristisch prüfen]
Brauche ich Beweise oder eine Anzeige?
Nein. Ihr Antrag wird auf geprüft. Vorhandene Unterlagen können Sie beilegen, müssen es aber nicht.
Muss ich persönlich erscheinen?
In der Regel nicht – die Kommission entscheidet nach Aktenlage. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Anliegen selbst vortragen oder sich vertreten lassen.
Wie hoch ist die Leistung?
Sie besteht aus einer individuellen Leistung, die sich an Entscheidungen deutscher Zivilgerichte orientiert, und bei Sexualstraftaten zusätzlich aus einer Pauschale von 15.000 €. [juristisch prüfen]
Ich habe früher schon eine Leistung erhalten.
Nach der Ordnung vom 1. Januar 2026 können Sie eine Aufstockung auf 15.000 € erhalten oder Ihren Antrag vollständig neu prüfen lassen. [juristisch prüfen]
Wird die Leistung besteuert oder angerechnet?
Sie gilt steuerrechtlich als Schenkung und ist von der Schenkungssteuer befreit. Auf Bürgergeld oder Grundsicherung wird sie nicht angerechnet. [juristisch prüfen]
Inhalt geprüft am 15.09.2026
Prävention
Kein Raum für Missbrauch – das gilt in allen Einrichtungen der Landeskirche. Der Fachbereich Prävention baut die Strukturen dafür auf: Schutzkonzepte, Schulungen und feste Ansprechpersonen in jeder Region.
Prävention
Wenn Sie eine Schulung suchen oder ein Schutzkonzept erstellen.
Aufgaben und Grundsätze
Was wir tun
- Beratung zu Schutzkonzepten
Wir begleiten Gemeinden, Dekanate und Einrichtungen von der ersten Arbeitsgruppensitzung bis zum Beschluss.
- Schulungen und Seminare
Basisschulung, Einführungsseminare für Ansprechpersonen und Präventionsbeauftragte sowie die Ausbildung von .
- Präventionsmaßnahmen auf allen Ebenen
Konzeption und Einführung von Maßnahmen von der Kirchengemeinde bis zur Landeskirche.
- Material und Arbeitshilfen
Handbuch, Vorlagen, Präsentationen und Sensibilisierungseinheiten für die Arbeit vor Ort.
Die gesetzliche Grundlage
Nach dem der ELKB, in Kraft seit 1. Dezember 2020, erstellt jeder Träger, jede Einrichtung und jeder Dienst ein individuelles Schutzkonzept auf Grundlage des .
Dazu gehören unter anderem eine Risikoanalyse, ein Verhaltenskodex, benannte Ansprechpersonen, Regelungen zu Führungszeugnissen und ein Interventionsplan.
Wir unterstützen Sie bei jedem dieser Schritte – Sie müssen das nicht allein erarbeiten.
Menschen
Das Team der Prävention
Schulung für Ihr Team vor Ort
Sie möchten für Ihre ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden eine Schulung organisieren? Wenden Sie sich an die für Ihre Region zuständige Person – oder schreiben Sie an praevention@elkb.de.
Häufige Fragen
Was uns oft gefragt wird
Braucht unsere Gemeinde ein eigenes Schutzkonzept?
Ja. Nach dem Präventionsgesetz erstellt jeder Träger, jede Einrichtung und jeder Dienst ein individuelles Schutzkonzept auf Grundlage des Rahmenschutzkonzepts.
Wer ist für unsere Region zuständig?
Der Fachbereich Prävention arbeitet regional mit festen Ansprechpersonen. Wenn Sie nicht wissen, wer zuständig ist, genügt eine Mail an praevention@elkb.de.
Welche Schulung ist die richtige für mich?
Das hängt von Ihrer Rolle ab – vor allem davon, ob Sie Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen haben. Alle Formate, von der Sensibilisierung über die Basisschulung bis zur Interventionsschulung, und für wen sie gedacht sind, stehen auf der Seite „Veranstaltungen & Schulungen“.
Können Sie zu uns kommen?
Ja. Für Dekanate, Einrichtungen und größere Teams bieten wir Schulungen vor Ort an. Sprechen Sie die für Ihre Region zuständige Person an.
Wer braucht ein erweitertes Führungszeugnis?
Hauptberufliche, die mit Kindern und Jugendlichen, mit Menschen mit Behinderungen oder in der Seelsorge arbeiten: immer – zu Beginn und spätestens alle fünf Jahre wieder, bei der Vorlage höchstens drei Monate alt. Neben- und Ehrenamtliche: je nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts; der Führungszeugnis-Check gibt eine Einschätzung nach dem Prüfschema der Landeskirche. [juristisch prüfen]
Gilt eine Schulung aus einer anderen Landeskirche?
In der Regel ja, wenn Umfang und Inhalte vergleichbar sind. Schicken Sie uns die Bescheinigung, wir bestätigen die Anerkennung schriftlich.
Inhalt geprüft am 15.09.2026
Alle Kontakte der Fachstelle
Sortiert nach Fachbereich, mit Durchwahl und E-Mail.
Ansprechpersonen nach Fachbereich
Leitung und Assistenz
Zentrale Anlaufstelle der Fachstelle
Allgemeine Anfragen
Wenn Sie nicht sicher sind, wer zuständig ist: Schreiben Sie an die Assistenz, wir leiten weiter.
Ansprechstelle für Betroffene
Wenn Sie selbst sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Sie müssen keinen Namen nennen
Auf Wunsch rufen wir von einer nicht kirchlichen Nummer zurück. Vertraulich, auf Wunsch anonym. Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein.
Meldestelle
Wenn Sie einen Verdacht melden möchten.
Auch bei Unsicherheit
Ein Anruf zur Klärung ist noch keine Meldung – Sie können den Fall zuerst ohne Namen schildern.
Anerkennungskommission
Wenn Sie eine Anerkennungsleistung beantragen möchten.
Wer entscheidet über Ihren Antrag?
Nicht die Geschäftsstelle, sondern die Kommission – in der Menschen ohne Anstellung bei der ELKB die Mehrheit haben. [juristisch prüfen] Die Zusammensetzung steht auf der Seite der Kommission.Wer in der Kommission entscheidet
Prävention
Wenn Sie eine Schulung suchen oder ein Schutzkonzept erstellen.
Der Fachbereich Prävention arbeitet regional. Wenn Sie nicht wissen, wer für Ihren Kirchenkreis zuständig ist, genügt eine Mail an die zentrale Adresse.Prävention in Ihrer Region
Juristische Begleitung
Presse
Presseanfragen zur Fachstelle beantwortet die Pressestelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
Christine BüttnerPressesprecherin der ELKB
Inhalt geprüft am 15.09.2026