Mockup V28

In einer seelischen Krise: Krisendienst Bayern 0800 655 3000 rund um die Uhr · unabhängig von der Kirche · bei akuter Gefahr 110

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Zuhören, Hinschauen, Unterstützen.

Wir sind für Menschen da, die im Raum der Kirche sexualisierte Gewalt erlebt haben – und für alle, die sie verhindern wollen.

Mit kurzen Fragen zum passenden Bereich.

Zeichnung: Drei nebeneinanderliegende Räume. Links sprechen ein Mann und eine Frau in zwei Sesseln über Eck miteinander, jede und jeder mit einer Tasse, dahinter ein Regal mit Faltblättern; in der Mitte telefoniert eine Beraterin am Schreibtisch; rechts sitzt eine Gruppe mit der Leiterin im Halbkreis an einem Flipchart.

Unser Team

Zu den Kontakten

Aktuelles

Veranstaltungen

Interventionsschulungen 2027: die Termine stehen

Neue Termine in Augsburg, Rödelsee und Nürnberg. Die Anmeldung ist geöffnet.

Zu den Terminen

Rückblick

Gesprächsführung für Ansprechpersonen: Bericht vom Seminar

Wie Ansprechpersonen schwierige Erstgespräche vorbereiten – Rückblick und Materialien zum Nachlesen.

Material

Interventionsleitfaden ab Juli in gedruckter Fassung

Alle Kirchengemeinden, Einrichtungen und Dekanatsbezirke erhalten ein Exemplar. Weitere gibt es bei den Schulungen.

Verdacht – was tun?

Newsletter der Fachstelle

Termine, Material und Neuigkeiten.

Meldungen blenden sich nach 6 Monaten aus

Unsere vier Fachbereiche

Wer ist wofür da?

Wenn Sie einen Verdacht melden möchten.

Hilft bei der Einschätzung und leitet die Intervention ein. Sie können den Fall zuerst ohne Namen schildern.

089 5595-342 Mo und Mi 9:30–12 Uhr, Do 13–16 Uhr

Mehr zur Meldestelle

Wenn Sie eine beantragen möchten.

Entscheidet, an keine Weisungen gebunden, über Leistungen in Anerkennung erlittenen Unrechts. Wichtig: Ein Antrag löst eine Meldung aus. [juristisch prüfen]

089 5595-422 Geschäftsstelle · Mo und Di 10–12 Uhr, Mi 14–16 Uhr

Mehr zur Kommission

Allgemeine Fragen: 089 5595-522 · fachstellesg@elkb.de Alle Kontakte

Haltung

„Menschen aus unserer Kirche haben andere, die bei uns Gemeinschaft, Trost oder Orientierung gesucht haben, ausgenutzt und erniedrigt. Das beschämt uns. Wir können Vergangenes nicht ungeschehen machen. Aber wir können es aufarbeiten.“

[Anlass, Datum] Entwurf – Freigabe erforderlich

„Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben in Würde und auf Achtung seiner körperlichen und geistlichen Selbstbestimmung. Kirche und Diakonie sollen sichere Orte sein. Daran arbeiten wir – gemeinsam mit Betroffenen, nicht über sie hinweg.“

[Anlass, Datum] Entwurf – Freigabe erforderlich

Beteiligung

Betroffene gestalten die Aufarbeitung mit.

Die Betroffenenvertretung arbeitet mit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) Verbund Bayern zusammen: Sie bringt die Perspektiven von Menschen ein, die im Raum der Landeskirche oder der Diakonie sexualisierte Gewalt erfahren haben, entsendet Mitglieder in die Kommission und ist Anlaufstelle für die Anliegen Betroffener. Wie Sie mitwirken können, steht auf der Seite der URAK.

Veranstaltungen & Schulungen mit freien Plätzen

Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird – bevor jemand zum ersten Mal Kontakt aufnimmt.

Ich weiß nicht, welche Stelle für mich zuständig ist. An wen wende ich mich?

Sie müssen das nicht wissen. Rufen Sie eine der Stellen an oder schreiben Sie der Zentrale – wir leiten Sie weiter. Zwei kurze Fragen im Wegweiser helfen ebenfalls, die passende Stelle zu finden.

Alle Kontakte

Bleibt ein Gespräch vertraulich? Muss ich meinen Namen nennen?

Bei der Ansprechstelle für Betroffene gilt: Vertraulich, auf Wunsch anonym. Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein.

Für einen Antrag auf Anerkennungsleistungen braucht es dagegen Ihren Namen.

Sprechen oder handeln lassen?

Es ist lange her. Kann ich mich trotzdem melden?

Ja. Es gibt keine Frist – weder für ein Gespräch noch für einen Antrag auf Anerkennungsleistungen. Viele Menschen, die sich bei uns melden, sprechen über Taten aus ihrer Kindheit oder Jugend.

Kostet die Beratung etwas?

Nein. Beratung, Begleitung und die Einschätzung eines Verdachts sind kostenfrei – für Betroffene, Angehörige und Mitarbeitende.

Ist die Fachstelle unabhängig von der Kirche?

Nein. Die Fachstelle ist eine Stelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und dem Landesbischof zugeordnet – nicht den Stellen, deren Handeln sie prüft. Wo Ihnen das wichtig ist, nennen wir Ihnen Stellen außerhalb der Landeskirche.

Wie unabhängig sind wir?Hilfe außerhalb der Landeskirche

Alle Fragen der Website

Inhalt geprüft am 15.09.2026

Sie bestimmen das Tempo.

Für ein Gespräch müssen Sie nichts beweisen und keinen Namen nennen. Sie können anrufen, schreiben – oder erst einmal nur lesen und später wiederkommen.

Zeichnung: Ein Mann und eine Frau sitzen über Eck an einem kleinen quadratischen Tisch mit Teekanne und Tassen. Er hält seine Tasse mit beiden Händen und erzählt, sie hört zu. Daneben ein Bücherregal mit Lampe und eine große Zimmerpflanze.

Was nach Ihrem ersten Schritt passiert

  1. Sie nehmen Kontakt auf.

    Per Telefon, E-Mail, Formular – oder über eine Person Ihres Vertrauens. Sie müssen keinen Namen nennen – weder Ihren noch den der beschuldigten Person.

  2. Wir hören zu.

    Zuerst hören wir nur zu. Wie viel Sie erzählen, bestimmen Sie.

  3. Ohne Ihre Zustimmung geht nichts weiter – mit einer Ausnahme.

    Wenn Kinder oder Jugendliche unmittelbar gefährdet sein können, müssen wir handeln. Wenn es irgend möglich ist, sprechen wir vorher mit Ihnen – auch darüber, was mit Ihrem Namen geschieht. [juristisch prüfen]

  4. Sie entscheiden, wie es weitergeht.

    Beratung, Begleitung, ein Antrag auf Anerkennung – oder erst einmal nichts. Gespräche können Sie jederzeit unterbrechen oder beenden.

Zwei Wege – Sie wählen

Ansprechstelle für Betroffene

„Ich möchte erst einmal mit jemandem sprechen.“

  • Vertraulich, auf Wunsch anonym.
  • Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein.
  • Hilfe beim Antrag auf Anerkennung
089 5595-335Mo 10–11 Uhr, Di 17–18 Uhr

Mehr zur Ansprechstelle

Meldestelle

„Ich möchte, dass die Kirche handelt.“

  • Die Landeskirche wird tätig – nach dem
  • Die beschuldigte Person erfährt in der Regel von den Vorwürfen.
  • Sie werden über wichtige Schritte informiert.
  • Sie können sich zu jedem Gespräch begleiten lassen. [juristisch prüfen]
089 5595-342Mo und Mi 9:30–12 Uhr, Do 13–16 Uhr

Mehr zur Meldestelle

Für Eltern, Angehörige, Freund*innen

Sie machen sich Sorgen um jemanden?

Sie müssen das nicht allein einordnen. Auch Angehörige dürfen sich beraten lassen – auf Wunsch ohne Namen.

  1. Ruhig bleiben. Hat Ihnen jemand etwas erzählt: Glauben Sie ihm und hören Sie zu, ohne auszufragen. Haben Sie nur ein ungutes Gefühl: Notieren Sie, was Ihnen auffällt – mit Datum, ohne nachzuforschen.

  2. Nichts über den Kopf hinweg. Ist die Person erwachsen, entscheidet sie, ob und wem etwas gesagt wird. Geht es um ein Kind oder eine*n Jugendliche*n, versprechen Sie keine Geheimhaltung – sagen Sie ehrlich: „Ich hole mir Rat, damit du geschützt bist.“

  3. Nicht selbst ermitteln. Sprechen Sie die verdächtigte Person nicht selbst an.

  4. Rat holen. Hat sich Ihnen jemand anvertraut und möchte Unterstützung, ist die Ansprechstelle richtig – vertraulich. Haben Sie einen Verdacht im kirchlichen Umfeld, hilft die Meldestelle beim Einschätzen – ein Anruf zur Klärung ist noch keine Meldung. Unsicher? Beide beraten auch Angehörige. Die Nummern stehen oben bei „Zwei Wege – Sie wählen“.

Zeichnung: Eine Frau und ein Mann sitzen in einem ruhigen Hinterhof nebeneinander auf einer Bank. Sie telefoniert über den Lautsprecher, er hört mit.
Was Sie von Ihrer Gemeinde oder Einrichtung erwarten dürfen

Jede Kirchengemeinde und jede Einrichtung der Landeskirche muss ein haben. Es beschreibt, wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Abhängigkeitsverhältnissen dort geschützt werden. Dazu gehören:

  • Eine Risikoanalyse: Wo gibt es Situationen, in denen Grenzen leicht verletzt werden können – zum Beispiel auf Freizeiten, bei Übernachtungen oder in Einzelgesprächen?
  • Ein Verhaltenskodex: Regeln für Nähe und Distanz, die alle Mitarbeitenden kennen und unterschreiben.
  • Erweiterte Führungszeugnisse für alle, deren Aufgabe das nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts verlangt.
  • Schulungen: Haupt- und Ehrenamtliche nehmen an einer Basisschulung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt teil.
  • Ansprechpersonen vor Ort und ein Beschwerdeweg, den auch Kinder und Jugendliche verstehen.
  • Ein Interventionsplan: Was bei einem Verdacht zu tun ist und wer zu informieren ist.

Sie dürfen im Pfarramt oder bei der Leitung der Einrichtung fragen, ob es ein Schutzkonzept gibt, und es sich zeigen lassen. Noch haben nicht alle Gemeinden ihr Schutzkonzept beschlossen. Wenn Ihnen das lieber ist, fragen Sie beim Fachbereich Prävention nach: praevention@elkb.de. [juristisch prüfen]

Ansprechpersonen vor Ort sind nicht die vertrauliche Ansprechstelle für Betroffene. Vertraulich sprechen können Sie mit der Ansprechstelle unter 089 5595-335.

Woran erkenne ich Warnzeichen?

Schreiben Sie uns – auch anonym

Manchmal ist Schreiben leichter als Sprechen. Nur Ihre Nachricht ist Pflicht.

  • Ihre Nachricht geht nur an die Ansprechstelle.
  • Kein Name, keine Adresse nötig.
  • Antwort werktags meist innerhalb von 48 Stunden.
  • Auf Wunsch rufen wir zurück – so, wie Sie es festlegen.

Ein Satz genügt.

Wie dürfen wir antworten?
Wenn wir zurückrufen (freiwillig) [juristisch prüfen]

Hilfe außerhalb der Landeskirche

Diese Stellen gehören nicht zur Landeskirche. Sie sind kostenfrei und auf Wunsch anonym. Bei jeder Stelle steht, wer sie trägt.

  • Krisendienst Bayerngetragen von den bayerischen Bezirken · bei seelischen Krisen · rund um die Uhr
    0800 655 3000
  • Hilfe-Telefon Sexueller MissbrauchUnabhängige Bundesbeauftragte Zeiten prüfen
    0800 22 55 530
  • WEISSER RINGOpferhilfe Zeiten prüfen
    116 006
  • Fachberatungsstellen in Ihrer Nähe
    hilfe-portal-missbrauch.de (öffnet in neuem Fenster)
  • Kirchlich getragen, aber nicht Teil der Landeskirche:
  • TelefonSeelsorgeevangelisch und katholisch getragen · rund um die Uhr
    0800 111 0 111
  • KuBuS / Zentrale Anlaufstelle.helpvon EKD und Diakonie finanziert, extern betrieben prüfen
    0800 5040112

Anerkennungs­leistungen

Die Landeskirche kann erlittenes Unrecht anerkennen – auch mit einer Geldleistung. Darüber entscheidet die Anerkennungskommission. Sie ist an keine Weisungen gebunden.

  • Keine Beweise nötig. Ihr Antrag wird auf geprüft.
  • Keine Frist. Auch wenn alles Jahrzehnte zurückliegt.
  • Nicht allein. Sie stellen den Antrag selbst, mit einer Person Ihres Vertrauens oder mit Unterstützung der Ansprechstelle oder der Geschäftsstelle.
  • Kein Termin nötig. Die Kommission entscheidet in der Regel nach Aktenlage. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Anliegen selbst vortragen.

Wichtig vorab: Ein Antrag braucht Ihren Namen und löst eine Meldung an die Meldestelle aus. Wenn Sie sich erst informieren möchten, sprechen Sie zuerst mit der Ansprechstelle. [juristisch prüfen]

Erste Dokumente

  • PDF
    Erstantrag320 KB · Stand 01/2026 · am Bildschirm ausfüllbar
  • PDF
    Ordnung für Anerkennungsverfahren210 KB · gültig seit 1. Januar 2026
  • PDF
    Datenschutzhinweise120 KB · Stand 01/2026

Lieber auf Papier? Die Geschäftsstelle schickt Ihnen alles per Post: 089 5595-422

Alles zu Antrag und Verfahren

Beteiligung

Betroffene gestalten die Aufarbeitung mit.

Die Betroffenenvertretung arbeitet mit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) Verbund Bayern zusammen: Sie bringt die Perspektiven von Menschen ein, die im Raum der Landeskirche oder der Diakonie sexualisierte Gewalt erfahren haben, entsendet Mitglieder in die Kommission und ist Anlaufstelle für die Anliegen Betroffener. Wie Sie mitwirken können, steht auf der Seite der URAK.

Was Betroffene uns oft fragen

Die Tat liegt Jahrzehnte zurück – ist das noch wichtig?

Ja. Es gibt keine Frist – weder für ein Gespräch noch für einen Antrag auf Anerkennungsleistungen. Viele Menschen, die sich bei uns melden, sprechen über Taten aus ihrer Kindheit oder Jugend.

Die beschuldigte Person lebt nicht mehr – kann ich mich trotzdem melden?

Ja. Sie können mit der Ansprechstelle sprechen und einen Antrag auf Anerkennungsleistungen stellen. Die Anerkennung bezieht sich auf das Unrecht, das Sie im Verantwortungsbereich der Landeskirche erlitten haben – nicht auf ein Verfahren gegen eine Person. [juristisch prüfen]

Muss ich alles noch einmal erzählen?

Bei der Ansprechstelle bestimmen Sie, wie viel Sie erzählen. Für einen Antrag braucht die Kommission eine Schilderung – vorhandene Berichte können Sie beilegen. Kommt es zu einem Verfahren, kann es sein, dass Sie befragt werden. Zu jedem Gespräch können Sie jemanden mitbringen oder sich vertreten lassen.

Die beschuldigte Person arbeitet noch in der Kirche – muss die Ansprechstelle dann melden?

Sie können uns zuerst ganz ohne Namen schildern, was geschehen ist – auch ohne den Namen der beschuldigten Person. Erst wenn Kinder oder Jugendliche heute unmittelbar gefährdet sein können, müssen wir handeln. Wenn es irgend möglich ist, sprechen wir vorher mit Ihnen – auch darüber, was mit Ihrem Namen geschieht. [juristisch prüfen]

Was kostet das, und gibt es Hilfe bei einer Therapie?

Beratung, Begleitung und das Anerkennungsverfahren sind für Sie kostenfrei. Die Ansprechstelle vermittelt auf Wunsch an externe Beratung, Therapie oder – wenn Sie das möchten – Seelsorge.

Inhalt geprüft am 15.09.2026

Anerkennungs­leistungen

Erlittenes Unrecht lässt sich nicht wiedergutmachen. Die Landeskirche kann es aber anerkennen – auch mit Geld.

Zeichnung: Eine Frau liest an einem schlichten Tisch in Ruhe einen Brief; über Eck sitzt eine Beraterin der Geschäftsstelle und schenkt ihr Wasser ein.

Das Wichtigste vorab

Für einen Antrag brauchen wir Ihren Namen. Ein Antrag löst eine Meldung an die Meldestelle aus. Die Landeskirche prüft dann, ob sie gegen die beschuldigte Person vorgeht. Daraus kann ein Disziplinarverfahren folgen, je nach Fall auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die Meldestelle kann Sie dazu ansprechen. [juristisch prüfen]

Wenn Sie sich erst informieren möchten, ohne dass etwas ausgelöst wird: Ansprechstelle für Betroffene, 089 5595-335.

Keine Beweise nötig

Ihr Antrag wird auf geprüft.

Keine Frist

Auch wenn alles Jahrzehnte zurückliegt.

An keine Weisungen gebunden

Die Kommission entscheidet selbst. Ihre Mitglieder beruft der Landeskirchenrat im Einvernehmen mit dem Diakonischen Rat.

Über die KommissionWie unabhängig sind wir?

So läuft es ab

  1. Sie stellen den Antrag.

    Allein, mit einer Person Ihres Vertrauens oder mit Unterstützung der Ansprechstelle oder der Geschäftsstelle.

  2. Die Geschäftsstelle bereitet vor.

    Sie bereitet Ihren Antrag für die Kommission auf und hält Sie auf dem Laufenden.

  3. Die Kommission entscheidet.

    In der Regel nach Aktenlage – Sie müssen nicht erscheinen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Anliegen selbst vortragen, begleitet oder vertreten.

  4. Ein Gespräch, wenn Sie möchten.

    Wird eine Leistung gewährt, können Sie mit einem Mitglied der Kommission oder mit einer Regionalbischöfin oder einem Regionalbischof sprechen.

Dokumente

  • PDF
    Erstantrag320 KB · Stand 01/2026
  • PDF
    Antrag auf Aufstockung oder Gegenvorstellung290 KB · Stand 01/2026
  • PDF
    Ordnung für Anerkennungsverfahren210 KB · gültig seit 1. Januar 2026 · Wortlaut in der Rechtssammlung
  • PDF
    Datenschutzhinweise120 KB · Stand 01/2026

Lieber auf Papier? Wir schicken Ihnen alles per Post – ein Anruf oder eine E-Mail genügt.

Fragen zum Verfahren

Wer entscheidet? Die Kommission

Die Anerkennungskommission ist an keine Weisungen gebunden, ihre Beratungen sind nicht öffentlich. Wer die Kommission beruft und wie sie besetzt ist, steht auf ihrer Seite.

Wer in der Kommission entscheidet

Höhe der Leistung und Steuern

Die Leistung hat zwei Teile. Der individuelle Teil orientiert sich an Entscheidungen deutscher Zivilgerichte in vergleichbaren Fällen. Bei Sexualstraftaten kommt eine Pauschale von 15.000 € hinzu. [juristisch prüfen]

Steuerrechtlich gilt die Leistung als Schenkung und ist von der Schenkungssteuer befreit. Auf Bürgergeld oder Grundsicherung wird sie nicht angerechnet. [juristisch prüfen]

Stand [Datum]

Frühere Entscheidungen: Aufstockung und Gegenvorstellung

Haben Sie früher schon eine Leistung erhalten, gibt Ihnen die Ordnung vom 1. Januar 2026 zwei Möglichkeiten.

: War die Tat eine Sexualstraftat, wird Ihre Leistung ohne erneute Prüfung auf 15.000 € aufgestockt. [juristisch prüfen]

Gegenvorstellung: Ihr Antrag wird nach den neuen Regeln vollständig neu geprüft.

Auch dieser Antrag löst eine Meldung aus, falls das noch nicht geschehen ist. Das Formular finden Sie unter Dokumente.

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind

Sie können die Entscheidung innerhalb von sechs Monaten überprüfen lassen. Bleibt es dabei, kann die überregionale Koordinierungskommission eingeschaltet werden. Ihr gehören Vorsitzende anderer Anerkennungskommissionen an. [juristisch prüfen]

Die Geschäftsstelle erklärt Ihnen, wie Sie dabei vorgehen.

Was geschieht mit meinen Daten?

Mit einem Antrag erhält auch die Meldestelle Ihre Angaben. [juristisch prüfen]

Wer Ihre Angaben sonst erhält und wie lange sie gespeichert werden, steht in den Datenschutzhinweisen. Kurzfassung mit dem Datenschutz abstimmen

Unabhängig von der Kirche können Sie staatliche Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) beantragen. Beratung gibt es zum Beispiel beim WEISSER RING. [juristisch prüfen]

Inhalt geprüft am 15.09.2026

Schulung, Schutzkonzept, Verdachtsfall.

Für alle, die haupt- oder ehrenamtlich in Gemeinde, Dekanat oder Einrichtung arbeiten – was Sie brauchen, an einem Ort.

Zeichnung: Vier Kolleginnen und Kollegen sitzen in einem hellen Raum im Gemeindehaus an einem Tisch und arbeiten gemeinsam am Schutzkonzept. Ein Mann blättert in einem Ordner, eine Frau hält einen Zettel für die Pinnwand.

Verdachtsfall

Sie haben einen Verdacht? So gehen Sie vor.

  1. Wahrnehmung festhalten.

    Schreiben Sie auf, was Sie gesehen oder gehört haben – wörtlich und mit Datum. Bewerten müssen Sie nichts. Nicht selbst ermitteln: Fragen Sie das Kind nicht aus, sprechen Sie die verdächtigte Person nicht an.

    Vorlage: Dokumentationsbogen

  2. Meldestelle anrufen.

    Auch wenn Sie unsicher sind. Sie können den Fall zuerst ohne Namen schildern.

  3. Gemeinsam einschätzen.

    Die Meldestelle klärt mit Ihnen, was zu tun ist. Sie tragen das nicht allein.

  4. Intervention.

    Erhärtet sich der Verdacht, greift der . Der Schutz der Betroffenen hat Vorrang.

Die Meldepflicht

Erscheint es plausibel, dass sexualisierte Gewalt vorliegt, müssen Sie das der Meldestelle mitteilen. Die Meldepflicht gilt für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende von Landeskirche und Diakonie. [juristisch prüfen]

Ob dieser Punkt erreicht ist, müssen Sie nicht allein entscheiden.

Die vertrauliche Beratung der Ansprechstelle für Betroffene ist von der Meldepflicht ausgenommen – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein. Was Sie in Seelsorge oder Beichte erfahren, bleibt geschützt – lassen Sie sich trotzdem ohne Namen von der Meldestelle beraten. [juristisch prüfen]

Für diakonische Einrichtungen ist die Meldestelle der Diakonie Bayern zuständig, für evangelische Schulen und Internate die Schulstiftung ESSBAY. [juristisch prüfen]

Den vollständigen Interventionsleitfaden finden Sie im Intranet (mit ELKB-Login).

Führungszeugnis

Brauche ich ein erweitertes Führungszeugnis?

Der Führungszeugnis-Check klärt das in wenigen Fragen – nach dem Prüfschema der Landeskirche, mit Begründung. Entscheiden muss Ihr Träger.

Hauptberufliche

Wer mit Kindern und Jugendlichen, mit Menschen mit Behinderungen oder in der Seelsorge arbeitet: immer – zu Beginn und spätestens alle fünf Jahre wieder.

Neben- und Ehrenamtliche

Je nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts. Der Check fragt das Schritt für Schritt ab – zum Beispiel Übernachtungen, Pflege oder Einzelkontakte.

Beantragen

Bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts, mit einer Bestätigung Ihres Trägers. Für Ehrenamtliche auf Antrag gebührenfrei; bei der Vorlage höchstens drei Monate alt.

Musterantrag und Vorlagen

Wer ist in Ihrer Region für Prävention zuständig?

Wählen Sie Ihren Kirchenkreis. Sie sehen, wer aus dem Fachbereich Prävention für Sie zuständig ist und wann das nächste Netzwerktreffen ist.

Sie wissen nicht, zu welchem Kirchenkreis Ihr Dekanat gehört? Schreiben Sie an praevention@elkb.de – wir sagen es Ihnen.

Zeichnung: Fünf Menschen unterschiedlichen Alters sitzen in einem hellen Raum in einem offenen Stuhlkreis und unterhalten sich.

Allein mit dem Thema in Ihrer Gemeinde? Im Austausch-Verteiler vernetzen sich Haupt- und Ehrenamtliche aus Ihrer Region. Eintragen per E-⁠Mail an praevention@elkb.de.

Alle im Fachbereich Prävention

Häufige Fragen

Gilt eine Schulung aus einer anderen Landeskirche?

In der Regel ja, wenn Umfang und Inhalte vergleichbar sind. Schicken Sie uns die Bescheinigung. Wir prüfen sie und bestätigen die Anerkennung schriftlich.

Was gilt, wenn ich im Seelsorgegespräch davon erfahre?

Was Ihnen in Seelsorge oder Beichte anvertraut wird, bleibt geschützt. Sie müssen es nicht allein tragen: Lassen Sie sich ohne Namen von der Meldestelle beraten. Gemeinsam klären Sie, was Sie tun können, ohne das Geheimnis zu brechen. [juristisch prüfen]

Kann ich anonym melden?

Sie können den Fall zuerst ohne Namen schildern und sich beraten lassen. Damit die Landeskirche handeln kann, braucht eine förmliche Meldung aber nachvollziehbare Angaben. [juristisch prüfen]

Was geschieht, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt?

Auch das gehört zum Verfahren. Für beschuldigte Personen gibt es einen geregelten Weg der Rehabilitation und Rückkehr. Wer einen Verdacht in gutem Glauben mitgeteilt hat, hat richtig gehandelt. [juristisch prüfen]

Inhalt geprüft am 15.09.2026

Veranstaltungen und Schulungen

Basisschulung, Einführungsseminare, Netzwerktreffen und weitere Veranstaltungen. Anmeldung direkt am Termin – ohne Konto.

Zeichnung: In einem hellen Seminarraum steht eine Referentin am Flipchart und zeigt auf das Blatt. Fünf Teilnehmende sitzen im Halbkreis um sie herum und hören zu; eine Frau im Rollstuhl meldet sich.

Welche Schulung passt zu mir?

Zwei kurze Fragen – dann sehen Sie das passende Format und die nächsten Termine.

Alle Termine

Neu dabei? Der Einstieg für alle Haupt- und Ehrenamtlichen mit Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen ist die Basisschulung.Wer braucht welche Schulung?Nur Basisschulungen zeigen

So melden Sie sich an: Termin wählen, „Anmelden“ klicken, Bestätigung per E-Mail. Ausgebucht? Dann kommen Sie auf die Warteliste.

Filter und Suche

Die Formate kurz

Welche Schulung Sie brauchen, hängt davon ab, ob Sie bei Ihrer Aufgabe Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen haben und ob Sie Leitungsverantwortung tragen. In jeder Zeile steht, für wen das Format gedacht ist.

Sensibilisierung – für alle ohne Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen – beruflich, neben- oder ehrenamtlich – mind. 1,5 Stunden – vor Ort organisiert

Wer sie braucht: Beschäftigte sowie Ehren- und Nebenamtliche, die bei ihrer Aufgabe keinen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen haben – zum Beispiel Verwaltungskräfte ohne Eins-zu-eins-Kontakt, Reinigungskräfte, eventuell Gemeindebriefausträger*innen.

Inhalte: Sensibilisierung für das Thema, was sexualisierte Gewalt ist, , Nähe und Distanz, Verhaltenskodex, Beschäftigtenschutz.

Organisiert von Gemeinde, Dekanat oder Einrichtung. Es schulen geschultes pädagogisches Personal vor Ort, Multiplikator*innen oder regionale, unabhängige Fachstellen.

Material: Sensibilisierungseinheit

Basisschulung Prävention (früher „Beauftragten-Basisschulung“) – für alle, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich mit Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen arbeiten, und für Leitungspersonen – halbtags, meist online – kostenfrei – alle fünf Jahre wiederholen

Der Einstieg für alle, die mit Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen arbeiten – ehrenamtlich wie hauptamtlich. Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Wer sie braucht: Leitungspersonen sowie Beschäftigte, Ehren- und Nebenamtliche mit Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen – zum Beispiel Pfarrer*innen, Gemeindereferent*innen, Mitarbeitende in Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft, Gruppenleiter*innen von Kinder- und Jugendgruppen, Lektor*innen, Hausmeister*innen, Mesner*innen, Pfarramtssekretär*innen, Kirchenvorstände, Kirchenmusiker*innen, Freiwilligendienstleistende und Konfihelfer*innen.

Inhalte: Formen sexualisierter Gewalt, , eigene Haltung, Handlungsschritte bei Beobachtungen, Verhaltenskodex.

Kurz gefragt

Ist sie Pflicht für mich?
Hauptberufliche besuchen sie im ersten Dienstjahr, wenn sie noch kein aktuelles Zertifikat haben. Bei Ehrenamtlichen kommt es auf Art, Intensität und Dauer der Tätigkeit an – das legt Ihr Träger in seinem Schutzkonzept fest. [juristisch prüfen]
Bekomme ich eine Bescheinigung?
Ja, ein Zertifikat mit den behandelten Themen. Als Nachweis gilt es fünf Jahre.
Wie lange gilt sie?
Die Basisschulung soll alle fünf Jahre wiederholt werden.
Was brauche ich für die Online-Teilnahme?
Den Zugangslink bekommen Sie mit der Bestätigung per E-Mail.

Termine der Basisschulung

Basisschulung mit speziellem Schwerpunkt – für Seelsorge, Kirchenmusik, Kirche mit Kindern und Religionsunterricht – 3 Stunden

Wer sie braucht: Mitarbeitende in Seelsorge, Kirchenmusik, Kirche mit Kindern und Religionsunterricht – zum Beispiel Religionslehrer*innen, Pfarrer*innen, Gemeindediakon*innen, Gruppenleiter*innen von Kinder- und Jugendgruppen, Kirchenmusiker*innen mit Chorleitung oder Musikunterricht und Personen mit Seelsorgeauftrag.

Inhalte wie in der Basisschulung – Sensibilisierung, was sexualisierte Gewalt ist, Täterstrategien, Umgang mit Betroffenen, Nähe und Distanz, Grundlagen von Intervention und Prävention, erweitertes Führungszeugnis, Verhaltenskodex – und dazu thematische Schwerpunkte.

Organisiert vom jeweiligen Fachbereich in Absprache mit dem Team Prävention der Fachstelle; es schulen Multiplikator*innen mit speziellen Kenntnissen.

Wer ist in Ihrer Region zuständig?

Interventionsschulung – Pflicht für Leitungsverantwortliche – ganztags, vor Ort – 85 €

So wenden Sie den sicher und betroffenenorientiert an – mit Fallarbeit.

Für Einrichtungsleitungen, Dekan*innen, Präventionsbeauftragte und ihre Stellvertretungen. [juristisch prüfen] 9–17 Uhr in wechselnden Tagungshäusern, 85 € inklusive Verpflegung.

Wer sie braucht: die Leitungsebene der Institution und hauptberufliche Mitarbeitende mit leitender (Personal-)Verantwortung – zum Beispiel geschäftsführende Pfarrer*innen, Dekan*innen, Einrichtungsleiter*innen, Abteilungsleiter*innen sowie Leiter*innen von Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten. Freiwillig: weitere Mitglieder des Interventionsteams und Präventionsbeauftragte.

Termine der Interventionsschulung

Einführung für Ansprechpersonen – für neu Benannte – 3,5 Stunden, online – kostenfrei

Für neu benannte in Gemeinde, Dekanat oder Einrichtung. Das Seminar klärt Ihre Rolle: Was gehört dazu, was nicht – und wo sind die Grenzen der eigenen Zuständigkeit?

Für diakonische Einrichtungen gibt es eigene Termine.

Termine für Ansprechpersonen

Einführung für Präventionsbeauftragte – für neu Beauftragte – zwei Tage, vor Ort

Bereitet auf Ihre Aufgabe vor: Schutzkonzepte aufbauen, Teams begleiten, mit Widerständen umgehen – mit Netzwerktreffen im Anschluss.

Für neu benannte Präventionsbeauftragte in Dekanaten und Einrichtungen. Zwei Tage mit Übernachtung im Tagungshaus.

Termine für Präventionsbeauftragte

Multiplikator*innenausbildung – für alle, die selbst Basisschulungen geben möchten – zweiteilig, vor Ort

Die zweiteilige Ausbildung für alle, die selbst Basisschulungen geben möchten. Sie baut auf der Einführung für Präventionsbeauftragte auf. Beide Teile gehören zusammen.

Termine der Ausbildung

Workshop Schutzkonzept – freiwillig – für Mitglieder und Leitung der AG Schutzkonzept – 2,5 Stunden – auf Anfrage

Wer ihn braucht: Mitglieder und Leitung der AG Schutzkonzept – zum Beispiel Kirchenvorsteher*innen, hauptamtliche Mitarbeitende in Gemeinden, Dekanaten und Einrichtungen, Fachberatungsstellen, Personen mit besonderer Expertise (Öffentlichkeitsarbeit, Trauma, Mitarbeitendenvertretung) und Personen mit Kontakt zu den Zielgruppen (Kinder, Jugend, Senior*innen, Besuchsdienst, Kirchenmusik). Die Teilnahme ist freiwillig.

Inhalte: Grundlagen und Ziele eines Schutzkonzepts, Anleitung zur Erstellung, Bausteine des Schutzkonzepts, Risiko- und Potenzialanalyse.

Organisiert auf Anfrage oder vom Team Prävention der Fachstelle.

Schulung vor Ort anfragen

Teilnehmende brauchen keine Schulung. Wer zum Beispiel im Chor singt, an einer Freizeit oder Jugendgruppe teilnimmt oder den Gottesdienst besucht, ist nicht Mitarbeiter*in und zu keiner Schulung verpflichtet. Für diese Gruppen und Kreise braucht es aber eine eigene, pädagogische Auseinandersetzung mit dem Thema – dafür wird es eigenes Material geben.

Außerdem in der Liste:NetzwerktreffenThemenangebote

Material und Wissen

Handbuch, Vorlagen und Anträge zum Herunterladen – und Hintergrundwissen zu den wichtigsten Themen.

Zeichnung: Ein niedriges Holz-Sideboard in einem hellen Raum. Darauf stehen Dinge aus verschiedenen Arbeitsfeldern: eine Gitarre, ein Fußball mit Trillerpfeife, ein verpacktes Zelt, in der Mitte ein Handbuch mit Registern, ein Kochtopf, eine Gießkanne, eine Pflanze und ein Laptop auf Ordnern.

Downloads

Inhalt geprüft am 15.09.2026

Zuhören, Hinschauen, Unterstützen.

Seit 2019 arbeiten hier vier Fachbereiche zusammen. Die Fachstelle ist dem Landesbischof zugeordnet – nicht den Stellen, deren Handeln sie prüft.

Zeichnung: Vier Kolleginnen und Kollegen arbeiten stehend an einer Pinnwand mit einer Zeitleiste aus Karten; eine Frau steckt eine Karte an, zwei Kollegen halten weitere Karten, eine Kollegin erklärt.

Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt

089 5595-522

fachstellesg@elkb.de

Landeskirchenamt, Katharina-von-Bora-Str. 7–13, 80333 München

Leitung: Martina Frohmader · Assistenz: Guiseppina Alongi

Verantwortung

Leitung der Fachstelle

Sie verantwortet die Arbeit der vier Fachbereiche, vertritt die Fachstelle gegenüber der Kirchenleitung und in den bundesweiten Gremien von EKD und Diakonie.

  • Zugeordnet dem Landesbischof

    Die Fachstelle ist der angegliedert und dem Landesbischof zugeordnet – nicht den Stellen, deren Handeln sie prüft. Das schafft Abstand zu den Entscheidungswegen, bei gleichzeitiger Nähe zur Kirchenleitung.

  • Auftrag

    Die Fachstelle bündelt seit 2019 alle fachlichen und organisatorischen Fragen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt: Hilfe für Betroffene, Intervention, Anerkennung, Aufarbeitung und Prävention.

  • Grenzen der Unabhängigkeit

    Die Fachstelle ist Teil der Landeskirche, nicht extern. Wo das für Sie eine Rolle spielt, sagen wir es – und nennen Stellen außerhalb der Landeskirche.Wie unabhängig sind wir?

Die vier Fachbereiche

Querschnittsaufgabe aller Fachbereiche

Aufarbeitung

Übergriffe dürfen sich nicht wiederholen. Dafür muss benannt werden, was geschehen ist – und welche Strukturen es möglich gemacht haben. Aufarbeitung ist keine Aufgabe eines einzelnen Bereichs: Alle vier Fachbereiche tragen dazu bei.

  • Alle Fachbereiche wirken mit

    Die Ansprechstelle bringt die Erfahrungen Betroffener ein, die Meldestelle die Erkenntnisse aus Verdachtsfällen, die Anerkennungskommission aus den Verfahren – und die Prävention trägt, was daraus folgt, in Schulungen und Schutzkonzepte.

  • Systematisch und transparent

    Untersucht werden das Vorgehen der Täter und Täterinnen ebenso wie strukturelle Bedingungen.

  • Ohne Betroffene nicht möglich

    Ihre Sichtweisen sind unabdingbar. Jeder Prozess wird neu betrachtet.

  • Rückfluss in die Praxis

    Die Erkenntnisse fließen über den Fachbereich Prävention in alle Arbeitsbereiche zurück.

Veröffentlicht im Januar 2024

Die ForuM-Studie

Der Forschungsverbund hat evangelische Strukturen und systemische Bedingungen untersucht, die Gewalt und Machtmissbrauch begünstigen – in sechs Teilprojekten, unter anderem zu den Perspektiven Betroffener.

Redaktionshinweis nur im Mockup

Die bisherige Aufarbeitungsseite kündigt erste Ergebnisse noch „im Herbst 2023“ an. Die Studie ist seit Januar 2024 veröffentlicht – beim Umzug aktualisieren.

Wie unabhängig sind wir?

Die Fachstelle ist eine Stelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Sie arbeitet innerhalb der Kirche – nicht als externe Einrichtung. Organisatorisch ist sie der Stabsstelle für Chancengerechtigkeit angegliedert und dem Landesbischof zugeordnet. Den Abteilungen, die Personal- und Disziplinarverfahren führen, ist sie nicht unterstellt. [juristisch prüfen]

Von der Kirchenleitung ist die Fachstelle damit nicht unabhängig. Das sagen wir offen, weil es für Ihre Entscheidung wichtig sein kann, an wen Sie sich wenden. Wer lieber mit einer Stelle ohne kirchlichen Träger sprechen möchte, findet diese unter Hilfe außerhalb der Landeskirche.

Über Anerkennungsleistungen entscheidet nicht die Fachstelle, sondern die Anerkennungskommission. Sie ist an keine Weisungen gebunden; ihre Mitglieder beruft der Landeskirchenrat im Einvernehmen mit dem Diakonischen Rat.

Die unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Landeskirche und Diakonie liegt bei der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) Verbund Bayern, an der Betroffene beteiligt sind. Mehr dazu unter Beteiligung.

Zeitleiste

Wie es dazu kam

Die Fachstelle ist nicht aus dem Nichts entstanden. Diese Schritte gingen voraus.

  1. 2011

    Konferenz PIH-K nimmt die Arbeit auf

    Fachleute aus den Ansprech-, Fach- und Meldestellen aller Landeskirchen und der Diakonie stimmen sich ab, damit im komplexen System der evangelischen Kirche einheitlich und professionell vorgegangen wird.

  2. 2012

    Erste Vereinbarung der EKD mit der UBSKM

    Die Vereinbarung mit der klärt die Rolle der EKD beim Schutz vor sexualisierter Gewalt.

  3. 2013

    Das Ergänzende Hilfesystem startet

    EKD und Diakonie beteiligen sich am Fonds des Bundes. Betroffene können Sachleistungen beantragen, um Folgen zu mildern.

  4. 2015

    Die ELKB richtet die „Unabhängige Kommission“ ein

    Heute heißt sie Anerkennungskommission. Betroffene können eine Leistung beantragen, die einem Schmerzensgeld vergleichbar ist.

  5. 2016

    Zweite Vereinbarung mit der UBSKM

    Sie beschreibt die Handlungsfelder der EKD und ein gemeinsames Verständnis von Schutzkonzepten.

  6. 2019

    Die Fachstelle wird eingerichtet

    Die ELKB bündelt die fachlichen und organisatorischen Fragen in einer eigenen Stelle – angegliedert an die Stabsstelle für Chancengerechtigkeit, zugeordnet dem Landesbischof.

  7. 2020

    Das Präventionsgesetz der ELKB tritt in Kraft

    Seit 1. Dezember 2020 gelten Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung verbindlich für alle Träger, Einrichtungen und Dienste.

  8. 2024

    Die ForuM-Studie wird veröffentlicht

    Im Januar 2024 legt der Forschungsverbund seine Ergebnisse vor. Sie sind die Grundlage für die weitere Aufarbeitung in Kirche und Diakonie.

  9. 2026

    Neue Anerkennungsordnung, gedruckter Interventionsleitfaden

    Seit Januar gilt die neue Ordnung für Anerkennungsverfahren. Seit Juli liegt der Interventionsleitfaden gedruckt vor.

Bitte prüfen und fortschreiben nur im Mockup

Die bisherige Zeitleiste endet 2016 und verbirgt weitere Einträge hinter „Mehr anzeigen“. Die Punkte ab 2019 sind ergänzt – bitte mit den Unterlagen abgleichen und um die Schritte seit 2024 erweitern.

Auf welcher Grundlage wir arbeiten

Gewaltschutzrichtlinie

In einem Satz: Der gemeinsame Rahmen von EKD und Diakonie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt – die Grundlage für die landeskirchlichen Regelungen. [juristisch prüfen]

Präventionsgesetz

In einem Satz: Regelt Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung.

Ordnung für Anerkennungsverfahren

In einem Satz: Wie Anträge geprüft und Leistungen bemessen werden.

Rahmenschutzkonzept

In einem Satz: Was jedes Schutzkonzept vor Ort enthalten muss.

Interventionsleitfaden

In einem Satz: Was bei einem Verdacht zu tun ist.

Link Rechtssammlung und Änderungsstand

Für Mitarbeitende, Gremien und Synodale: weitere Unterlagen im .

Vernetzung

Wir sind nicht allein zuständig

Für manche Einrichtungen ist eine andere Meldestelle zuständig. Damit Sie nicht bei uns landen und weitergeschickt werden:

Diakonie Bayern

Für Einrichtungen und Dienste der Diakonie ist die Meldestelle der Diakonie Bayern zuständig – außer für Kitas einer Kirchengemeinde: Dafür ist die Meldestelle der Landeskirche zuständig. [juristisch prüfen]

0911 9354-442

Andrea Carl und Eva-Maria Mensching

Schulstiftung ESSBAY

Für evangelische Schulen und Internate in Bayern.

0911 244 11 13

Rita Freund-Schindler

Hilfe außerhalb der Landeskirche

Inhalt geprüft am 15.09.2026

Ansprechstelle für Betroffene

Sind Sie selbst betroffen von sexualisierter Gewalt oder Grenzverletzungen im Bereich der Kirche? Möglicherweise liegen die Taten viele Jahre zurück. Wir sind ein vertrauliches Gegenüber für eine erste Orientierung.

Ansprechstelle für Betroffene

Wenn Sie selbst sexualisierte Gewalt erlebt haben.

089 5595-335

ansprechstellesg@elkb.de

Telefonsprechstunde Montag 10–⁠11 Uhr und Dienstag 17–⁠18 Uhr. Per E-Mail jederzeit erreichbar, Antwort werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Außerhalb der Sprechzeiten: Krisendienst Bayern 0800 655 3000, rund um die Uhr.

Schreiben – auch anonym

Aufgaben und Grundsätze

Was wir tun

  • Erstkontakt und

    Wir hören zu, bieten bei Bedarf mehrere Gespräche an und überlegen gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte möglich sind.

  • Information und Einordnung

    Sie erfahren, welche rechtlichen und praktischen Wege es gibt – ohne dass Sie sich für einen entscheiden müssen.

  • Vermittlung und Begleitung

    Auf Wunsch vermitteln wir an Therapie, Seelsorge oder externe Beratung und begleiten Sie zu Terminen.

  • Unterstützung beim Antrag

    Wenn Sie beantragen möchten, helfen wir beim Ausfüllen.

Unser Grundsatz

Vertraulich, auf Wunsch anonym. Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein.

Die Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. [juristisch prüfen]

Was nach Ihrem ersten Schritt passiert

Menschen

Ihr Kontakt in der Ansprechstelle

Wenn Sie keinen Kontakt zur Kirche wünschen

Ohne kirchliche Anbindung beraten das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530 und der Krisendienst Bayern unter 0800 655 3000. KuBuS, die Anlaufstelle für Betroffene in evangelischer Kirche und Diakonie, berät kostenlos und anonym unter 0800 5040112 – von EKD und Diakonie finanziert, extern betrieben. prüfen Weitere Stellen ohne kirchliche Anbindung finden Sie im Bereich für Betroffene.

Alle Stellen ansehen

Häufige Fragen

Was uns oft gefragt wird

Muss ich meinen Namen nennen?

Nein. Sie können anonym anrufen oder schreiben. Wir brauchen einen Namen erst, wenn Sie einen Antrag stellen möchten – und auch dann entscheiden Sie das.

Wird meine Meldung automatisch weitergegeben?

Nein. Vertraulich, auf Wunsch anonym. Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein. Das sagen wir Ihnen im Gespräch.

Was nach Ihrem ersten Schritt passiert

Was, wenn die Tat lange zurückliegt?

Es gibt keine Frist. Ein großer Teil der Menschen, die sich bei uns melden, spricht über Erfahrungen aus Kindheit oder Jugend.

Kann ich jemanden mitbringen?

Ja, zu jedem Gespräch. Sie können sich auch von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. [juristisch prüfen]

Wie lange dauert es bis zu einer Antwort?

Auf E-Mails antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Auf Wunsch rufen wir zurück, auch mit unterdrückter Nummer.

Schreiben – auch anonym

Ich möchte keinen Kontakt zu einer kirchlichen Stelle.

Das ist in Ordnung. Auf der Seite für Betroffene finden Sie Anlaufstellen außerhalb der Landeskirche – darunter den Krisendienst Bayern unter 0800 655 3000 und KuBuS unter 0800 5040112, kirchlich getragen, aber nicht Teil der Landeskirche.

Hilfe außerhalb der Landeskirche

Weitere Fragen von Betroffenen

Inhalt geprüft am 15.09.2026

Meldestelle

Intervention greift ein, wenn sexualisierte Gewalt geschehen ist: überlegt, planvoll und professionell. Betroffene sind zu schützen, Beschuldigte zur Verantwortung zu ziehen – und das Umfeld gehört einbezogen.

Meldestelle

Wenn Sie einen Verdacht melden möchten.

089 5595-342

meldestellesg@elkb.de

Telefonisch in der Regel Mo und Mi 9:30–⁠12 Uhr, Do 13–⁠16 Uhr

Bei akuter Gefahr für ein Kind: Polizei 110.

Aufgaben und Grundsätze

Was wir tun

  • Beratung bei Verdachtsfällen

    Wir nehmen Ihre Wahrnehmung ernst, hören zu und unterstützen bei der Einschätzung der Verdachtsmomente und den nächsten Schritten.

  • Aufnahme und Weitergabe von Meldungen

    Wir dokumentieren die Meldung und leiten das weitere Verfahren ein.

  • Kriseninterventionspläne

    Wir unterstützen beim Aufbau von Interventionsplänen auf allen Ebenen der Landeskirche.

  • Begleitung der Aufarbeitung

    Aus jedem Fall entstehen Erkenntnisse, die über die Prävention in die Arbeit zurückfließen.

Die Meldepflicht

Erhärten sich Verdachtsmomente – erscheint es also plausibel, dass sexualisierte Gewalt vorliegt –, haben Mitarbeitende der Landeskirche und der Diakonie Bayern die Pflicht, dies der Meldestelle mitzuteilen. [juristisch prüfen]

Vor allem Leitungsverantwortlichen bietet die Meldestelle fachliche Unterstützung bei dieser Einschätzung.

Ein Anruf zur Klärung ist noch keine Meldung – Sie können den Fall zuerst ohne Namen schildern. Sie müssen sich nicht sicher sein, um mit uns zu sprechen.

Verdacht – was tun?

Menschen

Ihr Kontakt in der Meldestelle

Für Betroffene, die noch unsicher sind

Wenn Sie erst einmal vertraulich sprechen möchten, ohne dass eine Meldung erfolgt, ist die Ansprechstelle für Betroffene die richtige Adresse: 089 5595-335.

Der Grundsatz der Ansprechstelle: „Vertraulich, auf Wunsch anonym. Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein.“

Häufige Fragen

Was uns oft gefragt wird

Ich bin unsicher – soll ich trotzdem anrufen?

Ja. Ein Anruf zur Klärung ist noch keine Meldung und löst kein Verfahren aus – Sie können den Fall zuerst ohne Namen schildern. Gerade Leitungsverantwortliche unterstützen wir bei der Einschätzung.

Wann greift die Meldepflicht?

Wenn sich Verdachtsmomente erhärten – wenn es also plausibel erscheint, dass sexualisierte Gewalt vorliegt. Ob dieser Punkt erreicht ist, müssen Sie nicht allein entscheiden. [juristisch prüfen]

Was passiert nach einer Meldung?

Es greift der : Schutz der Betroffenen, Umgang mit der beschuldigten Person, Einbeziehung des Umfelds. Die Melde- und Fachstelle begleitet den gesamten Prozess. [juristisch prüfen]

So gehen Sie bei einem Verdacht vor

Kann ich anonym melden?

Sie können anonym anrufen und sich beraten lassen. Für eine förmliche Meldung brauchen wir jedoch nachvollziehbare Angaben, damit die Landeskirche handeln kann. [juristisch prüfen]

Wer ist zuständig, wenn es nicht die ELKB ist?

Für Einrichtungen der Diakonie Bayern deren eigene Meldestelle (0911 9354-442), für evangelische Schulen die Schulstiftung ESSBAY (0911 244 11 13). Ausgenommen ist der Kita-Bereich, für den wir zuständig sind. [juristisch prüfen]

Was, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt?

Auch das gehört zum Verfahren. Für beschuldigte Personen gibt es einen geregelten Weg der Rehabilitation und Rückkehr. [juristisch prüfen]

Inhalt geprüft am 15.09.2026

Anerkennungs­kommission

Seit 2015 können Betroffene eine finanzielle Leistung beantragen. Sie soll das Unrecht wahrnehmen, anerkennen und mildern, das Menschen im Verantwortungsbereich von Kirche und Diakonie angetan wurde.

Aufgaben und Grundsätze

Was die Geschäftsstelle tut

  • Beratung zum Antragsverfahren

    Wir erklären den Ablauf, schicken Formulare per Post oder E-⁠Mail und unterstützen beim Ausfüllen.

  • Vorbereitung der Entscheidung

    Wir bereiten Ihren Antrag für die Kommission auf. Entschieden wird nach Aktenlage, meist ohne dass Sie erscheinen müssen.

  • Begleitung nach der Entscheidung

    Wird eine Leistung gewährt, können Sie ein persönliches Gespräch mit einem Kommissionsmitglied, einer Regionalbischöfin oder einem Regionalbischof führen.

  • und Gegenvorstellung

    Auch frühere Entscheidungen können nach der Ordnung von 2026 neu geprüft werden. [juristisch prüfen]

Wichtig zu wissen

Die Geschäftsstelle und die Kommissionsmitglieder unterliegen der allgemeinen . Ein Antrag führt zu einer Meldung an die zuständige Meldestelle; daraus können Interventions- oder Disziplinarverfahren sowie Ermittlungen folgen. [juristisch prüfen]

Wenn Sie sich vertraulich informieren möchten, ohne dass eine Meldung erfolgt, wenden Sie sich zuerst an die Ansprechstelle für Betroffene.

Zur Ansprechstelle

Die Kommission wird vom Landeskirchenrat im Einvernehmen mit dem Diakonischen Rat berufen und ist an keine Weisungen gebunden. Sie verfügt über psychologischen, juristischen und theologischen Sachverstand. Zusammensetzung nach Funktion ergänzen

Wie unabhängig sind wir?

Menschen

Ihr Kontakt in der Geschäftsstelle

Sie haben früher schon eine Leistung erhalten?

Nach der Ordnung vom 1. Januar 2026 stehen Ihnen zwei neue Rechte zu: eine Aufstockung auf 15.000 € bei Sexualstraftaten und eine vollständige Neuprüfung durch Gegenvorstellung. [juristisch prüfen]

Aufstockung und Gegenvorstellung

Häufige Fragen

Was uns oft gefragt wird

Löst mein Antrag eine Meldung aus?

Ja. Geschäftsstelle und Kommissionsmitglieder unterliegen der allgemeinen Meldepflicht. Wenn Sie sich zunächst informieren möchten, ohne dass eine Meldung erfolgt, wenden Sie sich an die Ansprechstelle. [juristisch prüfen]

Mehr zur Ansprechstelle

Brauche ich Beweise oder eine Anzeige?

Nein. Ihr Antrag wird auf geprüft. Vorhandene Unterlagen können Sie beilegen, müssen es aber nicht.

Muss ich persönlich erscheinen?

In der Regel nicht – die Kommission entscheidet nach Aktenlage. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Anliegen selbst vortragen oder sich vertreten lassen.

Wie hoch ist die Leistung?

Sie besteht aus einer individuellen Leistung, die sich an Entscheidungen deutscher Zivilgerichte orientiert, und bei Sexualstraftaten zusätzlich aus einer Pauschale von 15.000 €. [juristisch prüfen]

Höhe der Leistung und Steuern

Ich habe früher schon eine Leistung erhalten.

Nach der Ordnung vom 1. Januar 2026 können Sie eine Aufstockung auf 15.000 € erhalten oder Ihren Antrag vollständig neu prüfen lassen. [juristisch prüfen]

Wird die Leistung besteuert oder angerechnet?

Sie gilt steuerrechtlich als Schenkung und ist von der Schenkungssteuer befreit. Auf Bürgergeld oder Grundsicherung wird sie nicht angerechnet. [juristisch prüfen]

Alle Fragen zum Verfahren

Inhalt geprüft am 15.09.2026

Prävention

Kein Raum für Missbrauch – das gilt in allen Einrichtungen der Landeskirche. Der Fachbereich Prävention baut die Strukturen dafür auf: Schutzkonzepte, Schulungen und feste Ansprechpersonen in jeder Region.

Aufgaben und Grundsätze

Was wir tun

  • Beratung zu Schutzkonzepten

    Wir begleiten Gemeinden, Dekanate und Einrichtungen von der ersten Arbeitsgruppensitzung bis zum Beschluss.

  • Schulungen und Seminare

    Basisschulung, Einführungsseminare für Ansprechpersonen und Präventionsbeauftragte sowie die Ausbildung von .

  • Präventionsmaßnahmen auf allen Ebenen

    Konzeption und Einführung von Maßnahmen von der Kirchengemeinde bis zur Landeskirche.

  • Material und Arbeitshilfen

    Handbuch, Vorlagen, Präsentationen und Sensibilisierungseinheiten für die Arbeit vor Ort.

Die gesetzliche Grundlage

Nach dem der ELKB, in Kraft seit 1. Dezember 2020, erstellt jeder Träger, jede Einrichtung und jeder Dienst ein individuelles Schutzkonzept auf Grundlage des .

Dazu gehören unter anderem eine Risikoanalyse, ein Verhaltenskodex, benannte Ansprechpersonen, Regelungen zu Führungszeugnissen und ein Interventionsplan.

Wir unterstützen Sie bei jedem dieser Schritte – Sie müssen das nicht allein erarbeiten.

Rechtsgrundlagen

Menschen

Das Team der Prävention

Schulung für Ihr Team vor Ort

Sie möchten für Ihre ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden eine Schulung organisieren? Wenden Sie sich an die für Ihre Region zuständige Person – oder schreiben Sie an praevention@elkb.de.

Häufige Fragen

Was uns oft gefragt wird

Braucht unsere Gemeinde ein eigenes Schutzkonzept?

Ja. Nach dem Präventionsgesetz erstellt jeder Träger, jede Einrichtung und jeder Dienst ein individuelles Schutzkonzept auf Grundlage des Rahmenschutzkonzepts.

Handbuch Schutzkonzept

Wer ist für unsere Region zuständig?

Der Fachbereich Prävention arbeitet regional mit festen Ansprechpersonen. Wenn Sie nicht wissen, wer zuständig ist, genügt eine Mail an praevention@elkb.de.

Prävention in Ihrer Region

Welche Schulung ist die richtige für mich?

Das hängt von Ihrer Rolle ab – vor allem davon, ob Sie Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen haben. Alle Formate, von der Sensibilisierung über die Basisschulung bis zur Interventionsschulung, und für wen sie gedacht sind, stehen auf der Seite „Veranstaltungen & Schulungen“.

Wer braucht welche Schulung?

Können Sie zu uns kommen?

Ja. Für Dekanate, Einrichtungen und größere Teams bieten wir Schulungen vor Ort an. Sprechen Sie die für Ihre Region zuständige Person an.

Schulung für Ihr Team vor Ort

Wer braucht ein erweitertes Führungszeugnis?

Hauptberufliche, die mit Kindern und Jugendlichen, mit Menschen mit Behinderungen oder in der Seelsorge arbeiten: immer – zu Beginn und spätestens alle fünf Jahre wieder, bei der Vorlage höchstens drei Monate alt. Neben- und Ehrenamtliche: je nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts; der Führungszeugnis-Check gibt eine Einschätzung nach dem Prüfschema der Landeskirche. [juristisch prüfen]

Gilt eine Schulung aus einer anderen Landeskirche?

In der Regel ja, wenn Umfang und Inhalte vergleichbar sind. Schicken Sie uns die Bescheinigung, wir bestätigen die Anerkennung schriftlich.

Inhalt geprüft am 15.09.2026

Alle Kontakte der Fachstelle

Sortiert nach Fachbereich, mit Durchwahl und E-Mail.

Zeichnung: Eine Beraterin mit grauem Haar sitzt an einem hellen Schreibtisch und telefoniert, den Hörer am Ohr; die andere Hand liegt ruhig neben einem Wasserglas. Auf dem Tisch liegen Briefumschläge, ein Notizbuch und ein aufgeklappter Laptop – drei Wege, Kontakt aufzunehmen.

Ansprechpersonen nach Fachbereich

Leitung und Assistenz

Zentrale Anlaufstelle der Fachstelle

Allgemeine Anfragen

Wenn Sie nicht sicher sind, wer zuständig ist: Schreiben Sie an die Assistenz, wir leiten weiter.

Ansprechstelle für Betroffene

Wenn Sie selbst sexualisierte Gewalt erlebt haben.

Sie müssen keinen Namen nennen

Auf Wunsch rufen wir von einer nicht kirchlichen Nummer zurück. Vertraulich, auf Wunsch anonym. Ohne Ihre Zustimmung geben wir nichts weiter – außer, Kinder oder Jugendliche können unmittelbar gefährdet sein.

Meldestelle

Wenn Sie einen Verdacht melden möchten.

Auch bei Unsicherheit

Ein Anruf zur Klärung ist noch keine Meldung – Sie können den Fall zuerst ohne Namen schildern.

Anerkennungs­kommission

Wenn Sie eine Anerkennungsleistung beantragen möchten.

Wer entscheidet über Ihren Antrag?

Nicht die Geschäftsstelle, sondern die Kommission – in der Menschen ohne Anstellung bei der ELKB die Mehrheit haben. [juristisch prüfen] Die Zusammensetzung steht auf der Seite der Kommission.Wer in der Kommission entscheidet

Prävention

Wenn Sie eine Schulung suchen oder ein Schutzkonzept erstellen.

Der Fachbereich Prävention arbeitet regional. Wenn Sie nicht wissen, wer für Ihren Kirchenkreis zuständig ist, genügt eine Mail an die zentrale Adresse.Prävention in Ihrer Region

Juristische Begleitung

Presse

Presseanfragen zur Fachstelle beantwortet die Pressestelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Christine BüttnerPressesprecherin der ELKB

089 5595-550christine.buettner@elkb.de

Inhalt geprüft am 15.09.2026